Quelle: Pixabay - Foto: Stefan Schweihofe/stux

Neue GST-Regeln ab 1. Juli 2025: Mehr Flexibilität bei Maßen, Gewichten und Genehmigungen

Lesezeit 1 Min.

Ab heute gelten in Deutschland neue Regelungen für Großraum- und Schwertransporte. Genehmigungsverfahren wurden vereinfacht, Gewichtstoleranzen erweitert – ein spürbarer Fortschritt für Logistik- und Energiewirtschaft.

Die Änderungen, beschlossen im Kabinett und im Bundesanzeiger am 10. März 2025 veröffentlicht, treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Ziel ist es, bürokratische Prozesse zu verkürzen und Leerfahrten zu reduzieren.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Antragsbearbeitung wird auf maximal zwei Wochen begrenzt.
  • Bevorzugung systemkritischer Transporte wie Kabelrollen und Großtransformatoren ist vorgesehen.
  • Leichterer Wegfall der Anhörung durch die Autobahn GmbH bei Brückenunterfahrungen entlastet Behörden.
  • Frühere Nachtfahrzeiten: GST‑Nachtfahrten sind nun ab 20 Uhr erlaubt statt ab 22 Uhr.
  • Teilbare Ladung bis 40 t darf nun auf Leerfahrten mitgenommen werden, um Kapazitäten besser zu nutzen.

Mehr Flexibilität bei Maßen und Gewichten

Die im Frühjahr im Bundesanzeiger veröffentlichten Änderungen bringen auch erweiterte Toleranzen für Unterschreitungen genehmigter Maße und Gewichte:

  • Transport-Gewicht bis 68 t: Unterschreitung bis zu 20 Prozent erlaubt.
  • Gewichte ab 130 t: nur noch 5 Prozent Toleranz.
  • Dazwischen: Linearer Übergangsbereich laut VwV-StVO‑Formel, was flexiblere Durchführung ohne erneute Genehmigungen ermöglicht.
Tags: