Die Änderungen, beschlossen im Kabinett und im Bundesanzeiger am 10. März 2025 veröffentlicht, treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Ziel ist es, bürokratische Prozesse zu verkürzen und Leerfahrten zu reduzieren.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Antragsbearbeitung wird auf maximal zwei Wochen begrenzt.
- Bevorzugung systemkritischer Transporte wie Kabelrollen und Großtransformatoren ist vorgesehen.
- Leichterer Wegfall der Anhörung durch die Autobahn GmbH bei Brückenunterfahrungen entlastet Behörden.
- Frühere Nachtfahrzeiten: GST‑Nachtfahrten sind nun ab 20 Uhr erlaubt statt ab 22 Uhr.
- Teilbare Ladung bis 40 t darf nun auf Leerfahrten mitgenommen werden, um Kapazitäten besser zu nutzen.
Mehr Flexibilität bei Maßen und Gewichten
Die im Frühjahr im Bundesanzeiger veröffentlichten Änderungen bringen auch erweiterte Toleranzen für Unterschreitungen genehmigter Maße und Gewichte:
- Transport-Gewicht bis 68 t: Unterschreitung bis zu 20 Prozent erlaubt.
- Gewichte ab 130 t: nur noch 5 Prozent Toleranz.
- Dazwischen: Linearer Übergangsbereich laut VwV-StVO‑Formel, was flexiblere Durchführung ohne erneute Genehmigungen ermöglicht.