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Großraum- und Schwertransporte: Entlastung für Logistiker dank Beschleunigung und Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat eine Novellierung zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte (GST) beschlossen, aber auch andere Erleichterungen sind geplant. Welche das sind und wann sie in Kraft treten werden.

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Das Genehmigungungsverfahren von Großraum- und Schwertransporten (GST) soll beschleunigt und vereinfacht werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 6. November die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) beschlossen, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss.

Was ändert sich?

Gemäß dem Bundesverkehrsministerium sieht die Novelle der VwV-StVO folgende Vereinfachungen vor:

  • Ermöglichung der Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu maximal 40 Tonnen Gewicht bei GST-Leerfahrten:
    Damit werden vorhandene LKW-Kapazitäten besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart.
  • Einführung eines Richtwerts von zwei Wochen für die Dauer der Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern.
  • Flexiblere Regelungen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung. Dadurch soll eine mehrfache Antragstellung bei Ungewissheit über die genauen Maße und Gewichte der Ladung seltener nötig werden.
  • Streichung der Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrung von Autobahnbrücken:
    Durch den entfallenden Verfahrensschritt wird die Genehmigungserteilung beschleunigt und die beteiligten Behörden werden entlastet.
  • Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrt auf 20:00 Uhr:
    Bisher ist für Nachtfahrten der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorgesehen. Durch das größere Zeitfenster sind die Transportunternehmen künftig flexibler in der Durchführung der Transporte.
  • Lockerung der Sprachauflage bei anhörpflichtigen GST:
    Bisher ist vorgeschrieben, dass entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST sich auf Deutsch verständigen kann. Neben Deutsch wird nun auch Englisch zugelassen.

Die Änderungen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten.

Wir machen auf Bundesseite weiter Tempo bei der Beschleunigung der Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwertransporte. Mit unserer Novelle entlasten wir die Logistiker spürbar, weil wir die Antragsverfahren weiter vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen”, sagte Oliver Luksic, Verkehrsstaatssekretär.

Zudem heißt es, dass das Ministerium “weiter mit den Ländern daran arbeite, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen”.

 

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