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Hören Sie während der Fahrt Musik von Ihrem Smartphone? Seien Sie vorsichtig, in Deutschland können Sie dafür mit Buβgeld bestraft werden

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Das Verbot, während der Fahrt das Telefon zu benutzen, umfasst auch das Hören von Musik und das Verwenden von mobilen Geräten ohne SIM-Karte. Dies ist das Ergebnis des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm.

Das Verbot, ein Mobiltelefon hinter dem Lenkrad zu benutzen, schließt auch mobile Geräte ohne SIM-Karte ein, wenn der Fahrer sie in der Hand hält.

Wenn Sie also während der Fahrt das Smartphone in der Hand halten, um Musik zu hören, verletzen Sie das deutsche Gesetz. Auch wenn keine SIM-Karte vorhanden ist und keine Telefonverbindung möglich ist.

Nach dem Gerichtsurteil in Hamm unterliegt jede Nutzung der Funktionen des Mobilgeräts – mit oder ohne SIM-Karte – einem gesetzlichen Verbot.

Geldbuβe für die Verbotsverletzung

Ende 2017 verschärfte Deutschland die Vorschriften und erhöhte die Buβgeldstrafen. Ab Oktober 2017 unterliegt die Nutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrer während der Fahrt einer Geldstrafe von 100 Euro, also 40 Euro mehr als zuvor. Die Vorschriften gelten gleichermaßen für Telefone wie Tablets, Laptops, E-Book-Reader oder Smart-Brillen, etc.

Wenn durch den Gebrauch eines dieser Geräte ein Unfall oder ein Sachschaden eintritt, muss der Fahrer mit einer Geldbuße von 150 oder 200 Euro und dem Risiko des Fahrverbots für einen Monat rechnen.

Fot. Pxhere.com/CC0

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