IHK Niedersachsen plädiert für verkürztes LKW-Fahrverbot

Lesezeit 1 Min.
|

16.10.2019

Bei der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung setzt sich die IHK Niedersachsen (IHKN) weiterhin für eine Verkürzung des Fahrverbots für LKW an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ein.

Mit der Aufnahme Niedersachsens als Bundesland mit dem Feiertag Reformationstag in die Straßenverkehrsordnung gilt ab dem kommenden Jahr auch hier ein LKW-Fahrverbot, sagt Hendrik Schmitt, IHKN-Hauptgeschäftsführer. Das ist insbesondere für die Logistikbranche problematisch. Da der Folgetag im angrenzenden Nordrhein-Westfalen der Feiertag Allerheiligen ist, bestehen somit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Fahrverbote in NRW und Niedersachsen.

Als Folge würden für  niedersächsische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen erheblicher Mehraufwand und zusätzliche Kosten bei der Sicherstellung ihrer Produktionsprozesse und Lieferkette entstehen.

Die IHKN schlägt daher eine grundsätzliche Reduzierung des LKW-Fahrverbotes an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen auf die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr vor.

Foto: Flickr

Tags