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LKW, Parkplatz, Fahrverbote

LKW-Fahrverbote für die Ferienreisezeit bald wieder in Kraft

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LKW-Fahrer müssen dieses Jahr mit Beginn der Sommerferienzeit wieder mit zusätzlichen Fahrverboten rechnen. Vom 1. Juli bis zum 31. August dürfen LKW an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht unterwegs sein.

Wie das BMVI informiert, wird in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eine Beschränkung für den LKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Eine pandemiebedingte generelle Aussetzung des Fahrverbots für Waren aller Art ist in den Bundesländern nicht vorgesehen.

In der Praxis heißt das, dass LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den Verbotsstrecken an Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht geführt werden dürfen.

Die Strecken, für die das Fahrverbot gilt, sind auf der Seite des BMVI aufgelistet.

In Sonderfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Laut aktuellem Stand wird auch die Aussetzung der LKW-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen infolge der Corona-Krise zum 30.06.2021 auslaufen. Damit sind diese zum  1. Juli 2021 wieder in Kraft.

In einigen Bundesländern gelten für den Transport von Impfstoffen Ausnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Foto: trans.INFO

 

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