Am 30. Juli 2024 legte Italien mit Unterstützung der Europäischen Kommission Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Darin heißt es, dass „einige in Österreich geltende Maßnahmen den Güterverkehr einschränken“ und „den freien Warenverkehr“ innerhalb der EU behindern. Österreich reichte jedoch am 19. Dezember 2024 eine Gegenbeschwerde ein und verlagerte seine rechtliche Begründung von der Verkehrssteuerung auf gesundheitliche Belange. Laut Wien verursacht der LKW-Transit übermäßige Luftverschmutzung, die sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirke.
Italiens Antwortstrategie
Bei der Sitzung am 7. Februar wurde vor allem darüber diskutiert, wie Italien auf die Gegenargumente Österreichs reagieren sollte. Dabei ergaben sich zwei zentrale Punkte:
- Fließender Verkehr und Umweltauswirkungen
Italien argumentiert, dass die Aufhebung von Nachtfahrverboten die Verkehrsüberlastung und die Emissionen verringern würde. „Eine Fahrzeugkolonne belastet die Umwelt mehr als ein fließender Verkehr“, so Uomini e Trasporti in ihrem Bericht über das Treffen. - Kapazitätsengpässe im Schienenverkehr
Während Österreich den Schienenverkehr als Alternative fördert, behauptet Italien, dass die derzeitige Kapazität der Bahn nahezu ausgeschöpft ist. Auf dem Treffen wurde betont, dass sich die Fähigkeit der Bahn, mehr Güter aufzunehmen, erst nach 2032 verbessern wird, wenn der Brenner-Basistunnel (BBT) fertiggestellt ist. Bis dahin, so argumentiert Italien, ist eine Verlagerung zusätzlicher LKW-Ladungen auf die Schiene nicht machbar.
Laut Uniontrasporti, einer unternehmensinternen Forschungseinheit von Unioncamere und den Handelskammern, haben die österreichischen Verbote zu einer Halbierung der Transportkapazitäten geführt, was den italienischen Transportsektor jährlich 370 Millionen Euro kostet – insgesamt 1,8 Milliarden Euro in den letzten fünf Jahren.
Italien hat bis zum 31. März 2025 Zeit, dem EuGH seine Antwort förmlich zu übermitteln, danach wird das Verfahren fortgesetzt. Die Europäische Kommission hat ihre Unterstützung für Italien bekräftigt und damit ihre Position in diesem Rechtsstreit gestärkt.