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Foto: Sergii Figurnyi / Adobestock

Tiroler Anti-Transit-Maßnahmen: Italien wird Beschwerde vor dem EU-Gerichtshof einlegen

Italien hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Klage gegen Österreich einzureichen. Die Entscheidung wurde diese Woche getroffen und die Italiener wollen die entsprechenden Formalitäten noch vor Sommerbeginn abschließen.

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Das italienische Verkehrsministerium war Gastgeber eines Treffens zwischen Minister Matteo Salvini und einer Reihe von nationalen Straßenverkehrsverbänden. Bei den Gesprächen forderte das Ministerium die Spediteure auf, alle Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den österreichischen Transitbeschränkungen darzulegen, um den EuGH von den Auswirkungen auf die italienische Verkehrsbranche überzeugen zu können.

Alle Argumente werden in eine Beschwerde einfließen, die von der italienischen Staatsanwaltschaft verfasst wird. Im Anschluss an das Treffen wurde das weitere Vorgehen für die kommenden Monate vereinbart. Es ist bereits bekannt, dass Italien bereits im Juni eine Beschwerde einreichen wird.

Die Einreichung der Beschwerde Italiens gegen Österreich beim EuGH ist nach Ansicht von EU-Verkehrskommissarin Adina Valean die schnellste Lösung des Brenner-Problems.

Ich weiß, dass Italien Österreich ‘wegen einseitiger Blockaden am Brenner’ verklagen will, und wir werden sehen, was der EU-Gerichtshof tun wird (…). Das Urteil ist viel schneller als jedes Vertragsverletzungsverfahren”, räumte die Verkehrskommissarin auf der Konferenz “Connecting Europe Days 2024” im April in Brüssel ein.

Unterstützung aus Brüssel

Am 24. Mai dieses Jahres war es so weit. Die Europäische Kommission legte eine so genannte “mit Gründen versehene Stellungnahme” vor, der zufolge die Österreicher gegen den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr in der EU verstoßen, der einen der Grundpfeiler für das Funktionieren der EU darstellt (Artikel 34 und 35 des Vertrags über die Europäische Union).

Nach eingehender Prüfung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der beiden Mitgliedstaaten kommt die Kommission zu dem Schluss, dass bestimmte Maßnahmen in Österreich den Güterverkehr auf den Autobahnen A12 und A13 und damit den freien Warenverkehr im Sinne der Artikel 34 und 35 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Anm. d. Red.) einschränken: das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot für bestimmte Güter (…), das Winterfahrverbot an Samstagen und die so genannte Dosierung des Schwerlastverkehrs auf der Autobahn”, so die Europäische Kommission in einer offiziellen Mitteilung.

Transportunternehmen zeigen sich zufrieden

Die Transportorganisation Anita begrüßt die Entscheidung der italienischen Regierung, eine Klage gegen Österreich beim EuGH einzureichen.

Wir bringen noch einmal unsere volle Unterstützung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zum Ausdruck. Wir danken erneut Minister Salvini, der darauf bestanden hat, dass die italienische Regierung die Initiative gegen Österreich ergreift, und damit die Richtigkeit der von Anita vorgebrachten Argumente bestätigt hat”, so Thomas Baumgartner, ehemaliger Präsident des Vereins.


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