Italien arbeitet an neuen gesetzlichen Vorgaben zur Entlastung von LKW-Fahrern im Güterverkehr. Laut einem Entwurf des „Decreto Infrastrutture autotrasporto“ sollen LKW-Fahrer künftig eine automatische Entschädigung von 100 Euro pro Stunde erhalten, wenn sie beim Be- oder Entladen länger als 90 Minuten warten müssen. Die Regelung soll unabhängig von vereinbarten Zeitfenstern gelten – ausgenommen, die Verzögerung ist vom Transportunternehmen verschuldet.
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll die Entschädigung auch dann greifen, wenn vertraglich kürzere Ladezeiten vereinbart wurden. Die Zahlungspflicht liegt gemeinsam beim Verlader und beim Verladepersonal, mit der Möglichkeit einer späteren Rückforderung bei klarer Verantwortlichkeit. Die Entschädigung soll jährlich auf Basis des italienischen Verbraucherpreisindexes angepasst werden.
Um die Nachweisbarkeit zu sichern, dürfen Spediteure künftig Geodaten oder Daten des digitalen Fahrtenschreibers (Generation 2) nutzen, falls Angaben zu Ladefenstern fehlen. Auch das Recht des Fahrers, bei der Beladung anwesend zu sein, soll rechtlich verankert werden – zur Kontrolle der Ladungssicherung und zur Wahrung der gesetzlichen Fahrerpflichten.
Neben Wartezeiten nimmt die Regierung auch Zahlungsverzögerungen ins Visier. Wer Transportunternehmen länger als 60 Tage auf die Bezahlung warten lässt, riskiert laut dem Entwurf künftig Sanktionen durch die italienische Wettbewerbsbehörde.
Flankierend stellt der Staat 12 Millionen Euro für die Modernisierung des LKW-Fuhrparks in den Jahren 2025 und 2026 bereit. Der Verordnungsentwurf wurde auf Ministeriumsebene bereits verabschiedet und wartet nun auf die Entscheidung im Ministerrat.
Blick ins Ausland: Portugal und Spanien setzen bereits Wartezeitregelungen durch
Ähnliche Regelungen bestehen bereits in Portugal und Spanien. In Portugal gilt seit 2021 ein Gesetz, das Fahrern das Be- und Entladen untersagt und Entschädigungen zwischen 12 und 40 Euro pro Stunde erlaubt. In Spanien müssen seit 2022 Verspätungen ab einer Stunde in Verteilerzentren kompensiert werden. Fahrer von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen dürfen dort grundsätzlich nicht mehr selbst be- oder entladen. Beide Länder schreiben zudem zusätzliche Anforderungen an Ladezonen und Vertragsanpassungen vor.