Das zivilrechtliche Urteil in erster Instanz, ergangen am 11. Januar 2026, betrifft Klagen von 14 italienischen Transportunternehmen gegen Iveco, Scania, DAF und MAN. Der Fall ist Teil einer umfassenderen Sammelklage, die 2017 von CNA Fita initiiert wurde, die kleine und mittlere Straßentransportunternehmen vertritt.
Obwohl gegen die Entscheidung noch Berufung eingelegt werden kann, ist es das erste Urteil aus Mailand, das den EU-Kartellverstoß im Lkw-Sektor in einen bezifferten Schadensersatz umsetzt, und es liefert einen konkreten Bezugspunkt für laufende und künftige Ansprüche in Italien.
8 % Preisaufschlag plus „Nachwirkung“
Das Gericht erkannte einen Preisaufschlag von 8 % auf den Kaufpreis von 141 mittelschweren und schweren Lkw an, die während der Kartellzeit (1997–2011) gekauft wurden. Zusätzlich sprach es 4 % Schadensersatz für sechs Fahrzeuge zu, die kurz nach dem Ende des Kartells erworben wurden, und erkannte damit einen sogenannten „Nachwirkungseffekt“ an, bei dem verzerrte Preise über das formale Ende des Verstoßes hinaus fortbestehen.
Außerdem wurden Aufwertung und Zinsen zugesprochen, berechnet nach den in der Urteilsbegründung festgelegten Kriterien.
Im Gegensatz zu einigen früheren italienischen Entscheidungen, die auf einen rein billigen pauschalen Ansatz setzten, stützte das Mailänder Gericht seine Bewertung auf eine gerichtlich bestellte Sachverständigenanalyse (CTU). Zwar passten die Richter die Feststellungen des Sachverständigen letztlich an, sie lehnten jedoch ausdrücklich einen automatischen oder standardisierten Prozentsatz ab und begründeten die endgültigen Werte mit einer kritischen Würdigung der ökonomischen Belege.
Im europäischen Vergleich liegt der Wert von 8 % über den Niveaus, die in anderen Rechtsordnungen häufig aufgrund rein billiger Schätzungen zugesprochen werden, die oft um 5 % liegen, aber unter einigen höheren nationalen Präzedenzfällen, etwa früheren Urteilen in Süditalien oder vereinzelten spanischen Fällen.
Zentrale rechtliche Punkte
Das Urteil befasst sich ausführlich mit mehreren wiederkehrenden Fragen in Follow-on-Kartellverfahren:
- Bindungswirkung der Entscheidung der Europäischen Kommission: Das Gericht bestätigte, dass die EU-Entscheidung zum Kartellverstoß hinsichtlich des Bestehens des Kartells bindend ist, jedoch nicht automatisch hinsichtlich der Kausalität oder der Schadenshöhe, die weiterhin vom Zivilgericht zu prüfen ist.
- Kartellschadensersatzrichtlinie: Die durch die Richtlinie eingeführte gesetzliche Vermutung eines Schadens wurde als ratione temporis nicht anwendbar angesehen, da das Kartell lange vor der Umsetzung der Richtlinie in italienisches Recht endete. Dennoch stützte sich das Gericht auf den EU-Grundsatz der Effektivität, um den Klägern keine übermäßig hohe Beweislast aufzuerlegen.
- Passing-on-Einwand: Argumente, wonach Transportunternehmen den Preisaufschlag an Kunden weitergegeben hätten, wurden zurückgewiesen; die Beweislast legte das Gericht eindeutig den Beklagten auf.
- Steuervorteile: Auch Einwände, wonach Steuerabzüge den ersatzfähigen Schaden mindern müssten, wurden verworfen.
Die Richter verwiesen umfassend auf ausländische Rechtsprechung, darunter Entscheidungen aus Spanien, dem Vereinigten Königreich und Deutschland, was den zunehmend europäischen Charakter der Lkw-Kartellverfahren widerspiegelt.
Geringe Fallzahl, große Signalwirkung
Der konkrete Fall betrifft nur 14 Transportunternehmen – doch laut CNA Fita nehmen rund 3.000 Unternehmen an ähnlichen Verfahren teil, die vom Verband unterstützt werden. Den Angaben zufolge entspricht das Urteil einer durchschnittlichen Entschädigung von rund 13.000 Euro pro Fahrzeug inklusive Zinsen, abhängig von Kaufpreis und Zeitpunkt.
Die Entscheidung ist kein Befreiungsschlag für die stark fragmentierte italienische Prozesslandschaft. Weitere Verbände haben Ansprüche in den Niederlanden geltend gemacht. Deutschland bleibt mit Hunderten paralleler Verfahren, insbesondere vor dem Landgericht München, zentraler Schauplatz des europäischen Kartellfolgenrechts.









