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Subunternehmerketten im Visier: Arbeitskräfte zu „verstecken“ wird zum Strafrisiko

Lesezeit 5 Min.

Arbeitskräfte hinter mehreren Ebenen von Subunternehmern zu „verstecken“, ist kein kalkulierbares Geschäftsrisiko mehr – sondern zunehmend ein strafrechtliches. Diese Botschaft kommt derzeit aus Mailand. Dort haben Staatsanwälte Vermögenswerte in Höhe von 27,3 Millionen Euro bei CEVA Logistics beschlagnahmt. Der Fall ist Teil eines Vorgehens, das inzwischen mehrere der größten Logistikunternehmen weltweit betrifft.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Italienische Staatsanwälte betrachten Teile des in der Logistik verbreiteten Arbeitsmodells zunehmend als systemisches Risiko und nicht mehr als vereinzeltes Compliance-Problem.

Das jüngste Beispiel ist eine präventive Beschlagnahme von 27,3 Millionen Euro, die ein Gericht in Mailand gegen CEVA Logistics Italia und CEVA Ground Logistics Italy angeordnet hat. Hintergrund ist eine Untersuchung, in der den Unternehmen vorgeworfen wird, über falsche Rechnungsstellungen und „simulierte“ Untervergaben verschleiert zu haben, was Ermittler als illegale Arbeitnehmerüberlassung bewerten.

Die Maßnahme wurde am 27. Februar 2026 angeordnet und zwischen dem 2. und 3. März von der Wirtschafts- und Finanzpolizei Guardia di Finanza in Mailand vollstreckt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mutmaßlich betrügerischer Steuererklärungen auf Grundlage von Rechnungen über nicht existierende Transaktionen. Diese sollen im Zusammenhang mit Verträgen über Lagerabwicklung und operative Leistungen stehen, die laut Ermittlern in Wirklichkeit der Bereitstellung von Arbeitskräften dienten.

Subunternehmer als „Arbeitskräfte-Reservoirs“

Der CEVA-Fall ist Teil eines größeren Musters, das die Mailänder Behörden seit mehreren Jahren verfolgen. Staatsanwaltschaft und Finanzpolizei argumentieren regelmäßig, dass komplexe Subunternehmerstrukturen in Logistikzentren als „Arbeitskräfte-Reservoirs“ fungieren können.

Dabei handelt es sich häufig um Netzwerke aus Genossenschaften und Auftragnehmern, die Arbeitnehmer formal beschäftigen. Nach Auffassung der Ermittler fehlt diesen jedoch häufig die unternehmerische Autonomie, organisatorische Verantwortung oder das wirtschaftliche Risiko, das einen echten Subunternehmer auszeichnen würde.

Der mutmaßliche Vorteil solcher Strukturen beschränkt sich dabei nicht nur auf niedrigere Personalkosten. Staatsanwälte argumentieren häufig, dass solche Konstruktionen auch steuerliche Vorteile ermöglichen, etwa durch das Absetzen von Kosten oder die Rückforderung von Mehrwertsteuer, während gleichzeitig Verpflichtungen bei Sozialabgaben, Steuern und arbeitsrechtlichen Vorschriften verschoben oder umgangen werden.

Wie Reuters berichtet, prüfen die Ermittler im CEVA-Verfahren neben den juristischen Personen auch Manager beider Unternehmen. Der Untersuchungszeitraum umfasst 2020 bis 2024.

Ein wiederkehrendes Muster bei Ermittlungen

Die Beschlagnahme bei CEVA folgt einem Muster, das bereits in mehreren großen Fällen in Italien zu beobachten war. In den vergangenen zwei Jahren kam es zu einer Reihe spektakulärer Maßnahmen wegen mutmaßlich „unechter“ Untervergabe und fiktiver Rechnungsstellung:

Kuehne+Nagel (April 2025)
Die Finanzpolizei in Mailand vollstreckte Beschlagnahmeanordnungen von über 30 Millionen Euro, darunter Gelder bei einem Kunden. Auch hier ging es um mutmaßlich fiktive Verträge zur Bereitstellung von Arbeitskräften.

GXO (Juli 2024)
Staatsanwälte leiteten Ermittlungen zu den italienischen Aktivitäten des Unternehmens in Lodi ein. Die gemeldete Beschlagnahme belief sich auf 83,9 Millionen Euro und stand ebenfalls im Zusammenhang mit dem Modell sogenannter „Arbeitskräfte-Reservoirs“.

Rhenus (Juli 2025)
In diesem Fall wurden 43 Millionen Euro beschlagnahmt. Behörden werfen mehrstufigen „Filter“-Gesellschaften vor, Rechnungen für nicht existierende Leistungen ausgestellt zu haben. Medienberichte nannten IKEA-Einheiten als Kunden, die Behörden betonten jedoch, dass diese nicht Gegenstand der Ermittlungen seien.

Turin (September 2025)
Ein Gericht ordnete 26,5 Millionen Euro Einziehungen sowie eine gerichtliche Aufsicht über eine sogenannte „Filtergesellschaft“ an. Der Fall wurde als Netzwerk aus Reservoirfirmen, Filtergesellschaften und begünstigten Kunden beschrieben.

Diese Verfahren verdeutlichen ein klares Signal der Mailänder Staatsanwaltschaft: Die Haftung endet nicht bei der letzten Genossenschaft in der Subunternehmerkette.

Ermittlungen richten sich zunehmend auch gegen Auftraggeber, Hauptauftragnehmer und die gesamte Vertragsstruktur, insbesondere wenn diese faktisch Kontrolle über Arbeitskräfte ausüben.

CEVA bereits früher im Fokus der Behörden

Die aktuelle Untersuchung betrifft zudem ein Unternehmen, das das Mailänder System bereits einmal durchlaufen hat.

Die italienischen Aktivitäten von CEVA wurden 2019 in einem separaten Verfahren unter gerichtliche Verwaltung gestellt und später wieder freigegeben. Das Unternehmen erklärte damals, das Gericht habe die Maßnahme Anfang 2020 nach Compliance- und Lieferkettenänderungen vorzeitig beendet.

Dieser Hintergrund verstärkt den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft das Thema als strukturelles Problem der Logistikbranche betrachtet – und nicht als einmaliges Compliance-Defizit.

Politische Debatte über strengere Regeln

Mit der zunehmenden Zahl solcher Fälle verlagert sich die Diskussion inzwischen von der Strafverfolgung hin zur Gesetzgebung.

Nach dem Rhenus-Fall argumentierten die Politiker der Demokratischen Partei Maria Cecilia Guerra und Arturo Scotto, dass die aktuellen Regeln es ermöglichen, illegale Arbeitnehmerüberlassung als Subuntervergabe zu tarnen. Sie verwiesen dabei auf Artikel 29 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 276/2003.

Ihr Ziel ist es, parlamentarische Initiativen wiederzubeleben, um das Gesetz zu verschärfen und eine klarere rechtliche Abgrenzung zwischen echter wirtschaftlicher Tätigkeit und reiner Arbeitskräftevermittlung zu schaffen.

Der juristische Kern dieser Ermittlungen bleibt stets derselbe:
Ein echter „appalto“ – also eine echte ausgelagerte Dienstleistung – setzt voraus, dass der Auftragnehmer Ressourcen organisiert, Personal eigenständig führt und unternehmerisches Risiko trägt.

In der Praxis kann diese Grenze in der Logistik jedoch verschwimmen, insbesondere in großen Distributionszentren, in denen Arbeitsabläufe, Ziele und Kontrolle häufig vom Auftraggeber vorgegeben werden.

Italien hat bereits begonnen, den rechtlichen Rahmen zu verschärfen, unter anderem durch Änderungen im Gesetzesdekret 19/2024. Kritiker argumentieren jedoch, dass ohne eine klarere gesetzliche Definition der Grenze zwischen Subuntervergabe und Arbeitnehmerüberlassung weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht.

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