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Wartezeitgesetz ohne Wirkung: Italiens Spediteure gehen leer aus

Lesezeit 5 Min.

Italienische Straßengüterverkehrsunternehmen erhalten weiterhin keine Entschädigung für übermäßige Wartezeiten an Depots - trotz eines Gesetzes, das das Kräfteverhältnis in der Lieferkette eigentlich grundlegend verändern sollte.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Eine neue Umfrage des nationalen Transportverbands ASSOTIR zeigt: Sechs Monate nach Einführung der 100-Euro-pro-Stunde-Regel für Wartezeiten sehen die meisten Transportunternehmen keinen spürbaren finanziellen Effekt.

Die Zahlen sind eindeutig: Nur 28 Prozent der mittelgroßen Unternehmen geben an, die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt zu haben, wenn Lkw über die gesetzliche Schwelle hinaus warten müssen. Bei Kleinstunternehmen – Betriebe mit ein bis fünf Fahrzeugen, die das Rückgrat des italienischen Straßengüterverkehrs bilden – liegt die Quote bei lediglich 5 Prozent. De facto bedeutet das: Mehr als 70 Prozent der Unternehmen mit Anspruch auf Entschädigung erhalten keine Zahlung.

Die Ergebnisse offenbaren eine wachsende Kluft zwischen gesetzgeberischem Anspruch und wirtschaftlicher Realität.

Eine Reform mit Signalwirkung

Als Italien im vergangenen Sommer im Rahmen des Decreto Infrastrutture das Gesetz 105/2025 verabschiedete, galt die Maßnahme weithin als einer der entschlossensten Eingriffe in die europäische Politik zum Straßengüterverkehr der letzten Jahre.

Das Gesetz führte eine 90-minütige Karenzzeit für das Be- und Entladen ein. Danach müssen Auftraggeber 100 € für jede weitere Stunde oder jeden angefangenen Teil einer Stunde zahlen, die ein Lkw warten muss. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch: Sowohl der Auftraggeber als auch die verladeberechtigte Partei tragen die Verantwortung. Die Regel ist ausdrücklich unabdingbar.

Im November veröffentlichte Italiens Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein offizielles Rundschreiben, das diesen Punkt bekräftigte. Die Zahlung von 100 €, so stellte das Ministerium klar, ist verpflichtend. Sie kann vertraglich weder ausgeschlossen noch reduziert oder wegverhandelt werden.

Widerstand aus der Praxis

Doch Widerstand zeigte sich fast sofort. Ende 2025 warnte FIAP, der italienische nationale Verband der professionellen Straßengüterverkehrsunternehmen, dass einige Auftraggeber auf die neue Regel nicht mit Umsetzung, sondern mit Druck reagierten. Laut dem Verband wurden Frachtführer, die die 100-€-Gebühr in Rechnung stellten, in einigen Fällen mit dem Verlust künftiger Aufträge bedroht. Andere seien Berichten zufolge aufgefordert worden, Verzichtserklärungen zu unterzeichnen, die Artikel 6-bis des Gesetzesdekrets 286/2005 widersprechen.

FIAP bezeichnete solche Klauseln als rechtlich unwirksam und als potenziellen Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit. Der Verband informierte formal Italiens Wettbewerbsbehörde und richtete ein Monitoring-Observatorium ein, um Belege für unregelmäßige Praktiken an Be- und Entladestellen zu sammeln.

Das strukturelle Problem: kein Automatismus

Die neuesten Daten von ASSOTIR deuten darauf hin, dass die zentrale Schwierigkeit nicht in der Formulierung der Regelung liegt, sondern in ihrem Mechanismus.

Die Entschädigung ist nicht automatisch. Sie muss vom Frachtführer beim für die Verzögerung verantwortlichen Auftraggeber geltend gemacht werden.

Für kleine Betreiber, die von einer begrenzten Zahl an Verträgen abhängig sind, kann das Bestehen auf Zahlung Risiken bergen, die eher wirtschaftlicher als rechtlicher Natur sind. Ein gesetzlich verankertes Recht lässt sich in der Praxis schwerer durchsetzen, wenn die Verhandlungsmacht ungleich verteilt ist.

Kleinstunternehmen sind daher doppelt exponiert. Sie sind oft am stärksten von langen Wartezeiten betroffen – schon wenige Stunden können nachfolgende Lieferungen durcheinanderbringen und Margen schrumpfen lassen –, zugleich setzen sie die Entschädigung am seltensten durch.

Blick nach Portugal und Spanien

Die vorgeschlagene italienische Regelung spiegelt Maßnahmen wider, die in den letzten Jahren bereits in Portugal und Spanien umgesetzt wurden. Portugals Dekret 57/2021, das im September 2021 in Kraft trat, verbietet Fahrern von schweren Nutzfahrzeugen, Be- und Entladetätigkeiten auszuführen, setzt eine maximale Wartezeit von zwei Stunden fest und ermöglicht es Frachtführern, für Verzögerungen eine Entschädigung zu verlangen.

Die Höhe der Entschädigung in Portugal wird anhand des Fahrzeuggewichts und der Transportart bestimmt und liegt zwischen 12 € und 40 € pro Stunde. Bei Verzögerungen von mehr als 10 Stunden kommt für jede weitere Stunde ein Zuschlag von 25 % hinzu.

Das Dekret schreibt zudem vor, dass Wartebereiche mit Toiletten und Warteräumen ausgestattet sein müssen.

In Spanien trat eine ähnliche Regelung im September 2022 in Kraft. Die spanische Gesetzgebung verbietet Fahrern von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen, Be- und Entladevorgänge durchzuführen, und führt eine verpflichtende Entschädigung für Verzögerungen ein, die in Verteilzentren länger als eine Stunde dauern.

Vor dieser Änderung lag die Schwelle bei zwei Stunden. Die Regelung enthält außerdem Bestimmungen zur Anpassung von Transportvertragspreisen im Einklang mit Schwankungen der Kraftstoffkosten und setzt die Einhaltung des EU-Mobilitätspakets durch, einschließlich der Vorschriften zu Lenkzeiten.

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