TransInfo

Kein Schadenersatz für eine gestohlene Navi?

Lesezeit 2 Min.
|

7.05.2010

Es lässt sich nicht leugnen, dass sich Navigationsgeräte immer größerer Beliebtheit nicht nur unter PKW- und LKW-Fahrern sondern auch… unter Dieben erfreuen. Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) sind Navis ein echter Hit auf dem schwarzen Markt.

Wem aber ein mobiles Gerät gestohlen wurde, kann meistens auf keinen Schadenersatz zählen.   Probleme mit der Teilkaskoversicherung sind praktisch sicher.  Mobile Navis werden nämlich als Zubehör definiert und daher bei einem Diebstahl nicht ersetzt.

Der KS rät jedem Autolenker den mobilen Helfer beim Verlassen des Fahrzeuges samt der Halterung mitzunehmen. Sollte eine Halterung an der Windschutzscheibe bleiben, kann ein Dieb sofort vermuten, dass auch das Navigerät im Wagen  versteckt ist.

Überdies verweist der KS noch auf eine interessante Sache. Wer ein Handy mit einem eingebauten Navigationssystem nutzt und es in die Hand nimmt, der setzt sich dem Risiko aus, aufgrund des Handy-Verbotes ( (§ 23 (1a) StVO) am mit Bußgeld bestraft zu werden. Es spielt nämlich keine Rolle, ob man während der Fahrt telefoniert oder den Zielort sucht…

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.ks-auxilia.de/automobilclub/Sicherheit_im_Strassenverkehr/Tipps_fuer_Autofahrer/Archiv_2010/Diebe_stehen_auf_mobile_Navis.htm