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Kein Schadensersatzanspruch bei losen Kanaldecken

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4.11.2010

Sollte ein Auto durch einen losen Kanaldeckel beschädigt werden, kann der Fahrzeugbesitzer auf keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Straßenbaubehörde rechnen. Es sei denn, er ist im Stande nachzuweisen, dass der Kanaldeckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und die Straßenbaubehörde dies hätte erkennen können.

Dies hat das Landgericht Coburg in einem veröffentlichten Urteil entschieden und die dahingehende Klage eines Fahrzeugführers gegen die für die betreffende Strecke zuständige Behörde abgewiesen. Die Coburger Richter heben hervor, es sei sehr schwierig nachzuweisen, dass die Stadt oder das Land ihre Kontrollpflicht verletzt hätten.

 

 

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transport-online.de/Gueterverkehr/Aktuelle-Rechtsprechung-Transport/News-Ueberlick-Nachrichten-Ueberlick/Gueterverkehr/News-Nachrichten/Recht-Aktuelle-Urteile/64956/Aktuelles-Urteil-Keine-Behoerden-Haftung-bei-losen-Kanaldeckeln-Wenn-ein-vorausfahrender-Wagen-einen-Kanaldeck.html