Sollte ein Auto durch einen losen Kanaldeckel beschädigt werden, kann der Fahrzeugbesitzer auf keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Straßenbaubehörde rechnen. Es sei denn, er ist im Stande nachzuweisen, dass der Kanaldeckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und die Straßenbaubehörde dies hätte erkennen können.
Autor: Agnieszka Sterniak
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