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Wie man Klimaschutz im Unternehmen finanziert

Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Unternehmen müssen nicht unbedingt aus eigener Tasche finanziert werden. Die EU und der Bund halten ein weites Spektrum an Förderprogrammen für solche Projekte bereit. Auch kann man auf Produkte wie Kredite, Anleihen und Schuldscheindarlehen, die es ebenfalls in „grün“ gibt, zurückgreifen.

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Förderprogramme auf EU- und Bundesebene: Eine Auswahl

  • European Innovation Fund

Mit dem European Innovation Fund hat die Europäische Kommission das weltweit größte Förderprogramm zur Reduzierung von Klimaemissionen gelauncht. Zur Verfügung stehen 10 Milliarden Euro, die in klimafreundliche Technologien investiert werden können.

https://ec.europa.eu/clima/eu-action/european-green-deal_en

  • Energieeffizienz in der Wirtschaft

Mit einem Finanzvolumen von rund 54 Milliarden Euro will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Klimaziele vorantreiben. Bis 2023 warten gefüllte Fördertöpfe und neue Förderprogramme. Zusätzlich wurde im Juni 2021 das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/klimaschutz-fuer-alle.html

  • Digital Green Tech

Hinter Digital Green Tech stecken Fördermaßnahmen für digitale Innovationen in der Umwelttechnik. Projektideen können im Rahmen der bereits zweiten Bewerbungsrunde bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.

https://digitalgreentech.de/ueber-dgt/zweiter-stichtag

  • Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF)

Das Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) soll wirksame Wirtschaftsimpulse zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung geben sowie damit einhergehend einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Senkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus leisten. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni, kann aber in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Materiallieferengpässe) bis zum 30. September 2022 verlängert werden. Der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, heißt es seitens des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

https://antrag-gbbmvi.bund.de/erneuerung-der-nutzfahrzeugflotte-enf-

Die Mikro-Depot-Richtlinie

Die Mikro-Depot-Richtlinie des Bundesministeriums ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und soll gewerblich Nahmobilität klimafreundlich machen. Projekte können mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Die Richtlinie ist für Investitionen gedacht, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, wie z.B. die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. Für ausgewählte Projekte kann anschließend der förmliche Antrag gestellt werden.

Die Skizzen sind über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 einzureichen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/mikro-depot-richtlinie

Finanzierung in Grün – Green Financing

Es gibt verschiedene relevante Begrifflichkeiten wie Green Finance, Sustainable Finance und Climate Finance. Hier ein Überblick zu den verschieden „grünen“ Finanzierungsmöglichkeiten.

Zu Beginn sollten vor allem die inhaltlichen Anforderungen, die Projekte/Unternehmen erfüllen müssen, um als „grün“ bzw. als Beitrag zur Klimaneutralität eingestuft zu werden, definiert werden. Je nachdem stehen diverse Instrumente wie Kredite, Bonds oder Schuldscheine zur Verfügung. Diese werden teilweise im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-(S3).html

Green Bonds als Instrumente der Klimaschutzfinanzierung

Green Bonds sind Anleihen oder forderungsbesicherte Wertpapiere, die Klima- und Umweltprojekten dienen sollen. Der Markt für Green-Bonds wächst in letzter Zeit rasant. Für das finanzielle Risiko ist die Bonität des Emittenten ausschlaggebend.

Zu den größten deutschen Emittenten gehören:

    • KfW
    • Bundesrepublik Deutschland
    • Berlin Hyp
    • NRW.Bank
    • LBBW

Grüne Bundesanleihe

Die Grünen Bundeswertpapiere wurden erstmals im Jahr 2020 emittiert und haben die gleiche Laufzeit und den gleichen Kupon wie konventionelle Bundesanleihen, deshalb werden sie auch als “grüner Zwilling” bezeichnet. Das Instrument ist ebenfalls für den Verkehrssektor vorgesehen.

Weiterführende Informationen zum „Green Bond Framework“ finden Sie hier :

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/Gruene-Bundeswertpapiere-eingeschraenkt/gruene-bundeswertpapiere.html#

Energie- und Klimafonds (EKF)

Der EKF finanziert sich aus Erlösen aus dem Verkauf von Kohlendioxidzertifikaten sowie aus Bundeszuschüssen. Das Geld soll der Energiewende zugute kommen. Folgende Themenbereiche können aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) gefördert werden: erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen (einschließlich Gebäudesanierung), nationaler und internationaler Klimaschutz, Umweltprojekte und Forschung, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz.

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/themen/verkehr-mobilitaet/regionale-transportstroeme/_node.html

Grüne Kredite

Ein weiteres wichtiges Finanzierungsinstrument sind Green Loans. Der “grüne Kredit” soll für Projekte zum Klima- und Umweltschutz ausgegeben werden. Das Spektrum der Programme und Produkte ist breit und reicht beispielsweise von der „grünen Baufinanzierung“ über „grüne Darlehen“ bis hin zu diversen Förderprogrammen der Förderbanken des Bundes, der KfW und Landwirtschaftlichen Rentenbank.

ESG-linked Loans

Der ESG-linked Loan (Environmental Social Governance – ESG, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird seit 2019 auch auf dem deutschen Markt immer populärer. Die Kredite sind auch unter dem Namen Positive Incentive Loan oder Sustainability-linked Loan bekannt. Der Verwendungszweck ist im Fall dieser Kreditart nicht genau definiert. Je mehr sich aber die Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers verbessert, desto mehr sinken die Finanzierungskosten.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Transport und Logistik

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