Foto: HHM / Wischhusen

Zukunft der Köhlbrandbrücke: Erst Tempolimit und Vollsperrungen, dann der Neubau

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Eine neue Brücke für den Hamburger Hafen ist in Planung. Bis sie fertiggestellt ist, werden Maßnahmen ergriffen, die ab diesem Wochenende gelten, um das bestehende Bauwerk zu erhalten und den Verkehr weiterhin sicher über die Köhlbrandbrücke zu führen.

Die Köhlbrandbrücke, ein zentrales Bauwerk im Hamburger Hafen, steht vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Aufgrund ihres maroden Zustands soll sie durch einen Neubau ersetzt werden. Geplant ist eine neue Brücke, die rund 20 Meter höher sein wird und eine Durchfahrtshöhe von über 70 Metern bietet. Die Kosten für dieses Großprojekt werden auf 4,4 bis 5,3 Milliarden Euro geschätzt. Derzeit ist die Verkehrsfreigabe für das Jahr 2042 vorgesehen, doch Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard hofft, dass die neue Brücke bereits Ende der 2030er Jahre für den Verkehr freigegeben werden kann. Die bestehende Brücke soll bis 2046 abgerissen werden.

Planungsstand und wirtschaftliche Forderungen

Im Oktober 2024 wurde die Planung für die neue Köhlbrandbrücke offiziell ausgeschrieben. Bis zum vierten Quartal 2025 sollen die Grundzüge der Konstruktion und Gestaltung festgelegt sein. Der Industrieverband Hamburg fordert eine Beschleunigung des Projekts, da die Wirtschaft auf eine neue, uneingeschränkt nutzbare Brücke angewiesen ist.

Der Hamburger Hafen ist für die exportorientierte deutsche Industrie die wohl wichtigste Transport- und Logistikdrehscheibe für die Erreichung der internationalen Märkte. Dafür braucht der Hafen eine leistungsfähige Infrastruktur. Neben Wasserstraßen und Schiene bleibt weiterhin die Straße das Rückgrat des Güterverkehrs. Der Norden braucht dringend mehr Tempo bei der Umsetzung infrastruktureller Projekte“, erklärt Matthias Boxberger, stellvertretender Vorsitzender des Industrieverband Hamburg.

Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung ab April 2025

Aufgrund des zunehmend schlechten Zustands der Köhlbrandbrücke führt die Hamburg Port Authority (HPA) ab Samstag, dem 5. April 2025, eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ein.

Diese Maßnahme ist notwendig, um das Bauwerk zu schützen und sicherzustellen, dass die Brücke noch einige Jahre bis zur Fertigstellung der neuen Köhlbrandbrücke dem Verkehr zur Verfügung steht, schreibt die HPA in einer offiziellen Mitteilung.

Schon jetzt gilt auf bestimmten Abschnitten der Brücke, darunter der Knoten Breslauer Rampe und Neuhöfer Tisch, die Strombrücke sowie die Westrampe in Fahrtrichtung Waltershof, ein Tempolimit von 50 km/h. Außerdem gilt auf der Brücke ein Überholverbot und ein Mindestabstand von 50 Metern für LKW – daher, wie die HPA weiter schreibt, erwarte man keine erheblichen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.

Vollsperrungen an Wochenenden ab Mai 2025

Auch in diesem Jahr sind umfangreiche Wartungsarbeiten an der bestehenden Brücke erforderlich. Dazu gehören mehrere geplante Wochenend-Vollsperrungen [Freitag – Montag], die an den folgenden Terminen stattfinden werden:

  • 23. Mai 2025 (22:00 Uhr) – 26. Mai 2025 (05:00 Uhr)
  • 13. Juni 2025 (22:00 Uhr) – 16. Juni 2025 (05:00 Uhr)
  • 18. Juli 2025 (22:00 Uhr) – 21. Juli 2025 (05:00 Uhr)
  • 29. August 2025 (21:00 Uhr) – 01. September 2025 (05:00 Uhr)
  • 05. September 2025 (21:00 Uhr) – 08. September 2025 (05:00 Uhr)
  • 09. Oktober 2025 (22:00 Uhr) – 13. Oktober 2025 (05:00 Uhr)

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Brücke bis zum endgültigen Neubau zu gewährleisten. Fahrer sollten sich frühzeitig auf Umleitungen einstellen und alternative Routen in Betracht ziehen

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