Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Köln

Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG im April

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im April weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotage-bestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhe-zeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

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7.05.2022

Am 7./8. April 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 29 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung der Technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 140 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Am 18./19. April 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 24 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt.
An den Kontrollen beteiligten sich 94 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Anregungen aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Am 7./8. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 604 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 591 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 193 im Fahrpersonalrecht und 42 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und sechs TUK-Verstöße festgestellt.

Im Rahmen der Kontrollaktion am 18./19. April wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 280 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 267 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 119 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 51 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und ein Fahrzeug in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 26 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine Verstöße festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete bei der Durchführung der Schwerpunktkontrollen im April 2022 insgesamt ca. 61.820 EUR vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt.

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