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Foto: AdobeStock/New Africa (Symbolbild)

Fahrermangel: Schleppende Anerkennung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten

In Deutschland fehlen von Jahr zu Jahr immer mehr Fachkräfte, gelockerte Einwanderungsbestimmungen und Qualifikationsanforderungen sollten Abhilfe schaffen. Doch wie eine Kleine Anfrage im Bundestag zeigt, sind die erteilten Visa für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten nach wie vor gering.

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Der deutschen Wirtschaft gehen die Fachkräfte aus – diese Lücke können zumindest teilweise ausländische Arbeitskräfte füllen. Eine jüngste Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) betont die Wichtigkeit internationaler Fachkräfte. Die Studie basiert auf den Berechnungen wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Bundesland und Staatsangehörigkeit im Jahresdurchschnitt zwischen Juli 2021 bis Juni 2023 verändert hat und unterscheidet dabei zwischen Deutschen, EU-Zuwanderern und Fachkräften aus der Schweiz sowie aus Drittstaaten, ohne Auszubildende. Das Ergebnis der IW-Studie zeigt, dass ausländische Fachkräfte die Wirtschaft besonders in Ostdeutschland am Laufen halten.

Beispielsweise in Sachsen ist die Zahl der deutschen Arbeitnehmer von 2022 auf 2023 um rund 7.500 gesunken. Mit einem Zuwachs von 14.800 Beschäftigten haben internationale Arbeitskräfte diesen Rückgang nicht nur ausgeglichen, sondern sogar für ein Beschäftigungswachstum gesorgt, den größten Anteil machten Menschen aus Drittstaaten aus – rund 8.700.

Einige Bundesländer sind aufgrund ihrer Altersstruktur dringlicher auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen als andere Bundesländer, berichtet das IW. Deshalb sei es notwendig, internationale Fachkräfte gezielt anzusprechen, zu gewinnen und zu halten.

Hierfür braucht es politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, zu denen auch die Etablierung einer Willkommenskultur gehört. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften weiter verbessert werden. Die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Entscheidend ist, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen auch durch funktionierende Verwaltungsstrukturen effektiv umgesetzt werden”, so das Fazit der IW-Studie.

Anerkennung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten – nur 837 dürfen arbeiten

Die Transportbranche ist vom Fachkräftemangel betroffen, worauf nicht nur Branchenverbände aufmerksam machen, sondern auch die Unternehmer selbst. Beim Fachkräftemangel stützen sich die Verbände auf die Studie der International Road Transport Union (IRU) zum Fahrermangel, aus der hervorgeht, dass im Jahr 2023 in Europa 233.000 LKW-Fahrerstellen unbesetzt blieben und es wird erwartet, dass diese Zahl bis 2028 auf 745.000 unbesetzte Stellen ansteigen wird.

Obwohl die Einwanderungsbestimmungen und Qualifikationsanforderungen schrittweise gelockert werden, kann die Lücke nicht durch Bewerber aus Drittstaaten geschlossen werden, das zeigen aktuelle Ergebnisse der Bundesregierung auf die Anfrage von Bundestagsabgeordneten Henning Rehbaum, der den steinigen Weg für Kraftfahrer aus dem Ausland bemängelt.

Weil wir den Bedarf an Fahrern nicht mit inländischem Personal decken können, sind wir dringend auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Viele Menschen wollen bei uns als Kraftfahrer arbeiten, müssen sich aber monatelang durch bürokratische Verfahren bei den deutschen Botschaften und Konsulaten quälen. Das können wir uns einfach nicht mehr leisten“, wird Rehbaum von der Verkehrsrundschau zitiert, der den „Runden Tisch Fahrermangel“ ins Leben gerufen hat und früher selbst mittelständischer Busunternehmer war.

 837 Kraftfahrer aus Drittstaaten erhielten 2023 eine Arbeitserlaubnis

Die Zahlen erteilter Visumanträge zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer (Stand 27. August 2024) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Kalenderjahr 2021 2022 2023 2024
Land / Gebiet Erteilt Erteilt Erteilt Erteilt
Ägypten 0 0 1 0
Albanien 0 5 41 36
Aserbaidschan 0 1 0 1
Belarus 1 37 18 9
Bosnien und Herzegowina 9 298 126 44
Brasilien 0 1 0 0
China 0 3 0 1
Georgien 0 0 1 7
Ghana 0 0 0 1
Großbritannien 0 1 0 2
Indien 0 2 3 15
Indonesien 0 0 1 0
Kasachstan 0 22 8 10
Katar 0 0 0 1
Kirgisistan 0 8 2 9
Kolumbien 0 1 0 0
Kosovo 1 111 205 165
Marokko 0 1 1 1
Moldau 0 10 2 3
Montenegro 0 1 0 0
Nordmazedonien 2 90 69 76
Peru 0 0 0 1
Russische Föderation 1 7 5 3
Schweiz 1 1 4 1
Serbien 69 1.206 317 115
Tadschikistan 0 0 0 1
Tansania 0 0 1 0
Tunesien 0 0 0 1
Türkei 4 34 26 87
Usbekistan 0 12 5 14
Gesamt 88   1.851 837  604

Quelle: Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/12764

Bei einem Bedarf von 120.000 Berufskraftfahrern sei Deutschland dringend auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen und die Zahlen zeigen, dass dies „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“ ist, daher appelliert der Bundestagsabgeordnete an die Ampel:

Was die Ampel aber endlich verstehen muss: Fahrer aus dem Kosovo oder der Türkei dürfen tagtäglich mit 40 Tonnen für osteuropäische Speditionen auf deutschen Straßen fahren. Wollen sie aber für einen deutschen Arbeitgeber fahren, dann müssen Sie Deutschkurs, Führerschein und eine Berufskraftfahrer-Prüfung vor der IHK machen. Diese Hürden muss die Ampel endlich auf ein europäisches Normalmaß absenken und die Visa-Verfahren spürbar beschleunigen“, zitiert die Verkehrsrundschau den Bundestagsabgeordneten weiter.

“Viele Antragsteller warten monatelang auf einen Termin bei den Konsulaten. Außerdem gibt es langwierige Verfahren für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen”, kritisiert der Bundestagsabgeordnete die Situation.

Bestimmungen für ukrainische Fahrer

Insbesondere die schleppende Anerkennung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten sorgt für Unmut bei den Unternehmen. Rehbaum betont hier vor allem die Regelung für ukrainische Fahrer, die bis dato in Deutschland nicht in Kraft sind.

Auf die Frage wann die durch die EU-Verordnung 2022/1280 eingeräumten Möglichkeit der vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland in Kraft trete heißt es, dass dies nach aktuellem Zeitplan des Bundesrats im 4. Quartal 2024 geschehe.

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