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Reform der Fachkräfteeinwanderung tritt in Kraft. Überblick über die geplanten Neuerungen für die Logistik- und Transportbranche

Ausländische Fachkräfte können künftig leichter nach Deutschland kommen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen werden ab November 2023 sukzessive in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen für die Logistik- und Transportbranche auf einen Blick.

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Im August 2023 wurden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Damit soll es für Unternehmen leichter werden, Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) zu gewinnen. Am 18. November 2023 tritt ein Teil der Neuerungen in Kraft andere zum 1. März 2024 bzw. 1. Juni 2024.

Neu ab November 2023

  • Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden die Möglichkeiten erweitert, aus Drittstaaten mit einer Blauen Karte EU nach Deutschland einzuwandern.
  • Zur Vermeidung von Lohndumping werden die Gehaltsgrenzen deutlich abgesenkt auf knapp 40.000 Euro jährlich für Berufsanfänger und sogenannte Mangel- oder Engpassberufe sowie knapp 44.000 Euro für alle anderen Berufe (Stand 2023).
  • Die Liste der Engpassberufe wird deutlich ausgedehnt. Von Bedeutung für die Logistikbranche ist die Ausweitung der Fachkräfte in folgenden Berufsgruppen, die eine Blaue Karte EU erhalten: Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik. IT-Spezialisten können eine Blaue Karte EU auch ohne Abschluss erhalten, wenn sie entsprechende Berufserfahrung haben.
  • Die Beschäftigung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern wird vereinfacht. Gestrichen wird die Vorrangprüfung und die Voraussetzung von Sprachkenntnissen. Die Bundesagentur für Arbeit muss nun nicht mehr prüfen, ob Fahrerlaubnisse und Grundqualifikationen bestimmten europäischen Standards entsprechen.
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung haben künftig einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Fachkräfte mit einem qualifizierten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss dürfen jede qualifizierte Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben. Ausbildung und Beschäftigung müssen dabei nicht mehr im Zusammenhang stehen, z.B. ein gelernter Mechaniker kann auch in der Logistik arbeiten.

Einwanderungsmöglichkeiten mit einer Blauen Karte EU sind ausführlich auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch. Liste der Engpassberufe gemäß §18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG.

Weitere Änderungen sollen am 1. März 2024 in Kraft treten und betreffen:

  • Einwandern mit berufspraktischer Erfahrung, gilt nicht für reglementierte Berufe (z. B.: im Bereich Medizin, Recht oder Lehre). Voraussetzung ist ein anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens 2 Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf,
  • Anerkennungspartnerschaft – Personen aus Drittstaaten können künftig erst einreisen und dann das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen,
  • Erleichterung beim Familiennachzug.

Der letzte Teil der beschlossenen Änderungen soll am 1. Juni 2024 in Kraft treten und betrifft:

  • Chancenkarte für die Jobsuche, die die Einreise zur Arbeitssuche ermöglichen soll.
  • Westbalkan-Regelung, die Anwerbung von Arbeitskräften aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gilt ab sofort unbefristet und das Kontingent auf 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr erhöht.

 


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