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LKW-Fahrverbote am 31. Oktober und 1. November wurden gelockert

Am Reformationstag und an Allerheiligen sind in verschiedenen Bundesländern Feiertagsfahrverbote zu berücksichtigen. Auf wen sich das Fahrverbot bezieht, in welchen Bundesländern es gilt und die Ausnahmen finden Sie hier.

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Am 31. Oktober 2024 und 01. November 2024 gelten regionale Feiertagsfahrverbote. Dazu hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Karte erstellt.

Quelle: BALM

Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in Nordrhein-Westfalen wurden für Transporte mit LKW über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern gelockert und gelten wie folgt in den Bundesländern:

  • Am 31. Oktober 2024
    Von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr, nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Am 1. November 2024
    Von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

 

Strecken die von LKW am Reformationstag bzw. an Allerheiligen auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen, um Transitverkehre zu ermöglichen sind:

  • Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen: A2, A20, A24, A4, A10, A11, A12, A13, A14, A15, A17, A19, A38, A71, A71, A73, A111, A113, A114, A115, A117, A143.
  • Niedersachsen: A 1, A 2, A 30, A 31 sowie der A 33 [Details stehen im Erlass von Niedersachsen zu Verfügung]
  • Nordrhein-Westfalen: A 1, A 2 und A 30 [Details stehen im Erlass von NRW zu Verfügung]
  • Hessen: A44 darf als Transitstrecke im Bereich der Anschlussstelle 65 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen bei Autobahnkilometer 43,2 und der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Hessen bei Autobahnkilometer 38,4 benutzt werden.

 

Diese Regelung gilt auch, sofern der jeweilige Feiertag in einem Jahr auf einen Sonntag fällt. Die Neuregelung für Niedersachsen und NRW gilt ab diesem Jahr und ist zunächst bis 2025 befristet.

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