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Foto: Bartosz Wawryszuk

Zusätzliche LKW-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

In Deutschland und Österreich treten mit Beginn der Sommerferienzeit zusätzliche LKW-Fahrverbote in Kraft. Überdies beginnen die Beschränkungen für den LKW-Verkehr in diesem Jahr in Österreich früher als sonst.

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Laut der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) gelten in Deutschland in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August zusätzliche LKW-Fahrverbote.

In der Praxis heißt das, dass LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den Verbotsstrecken an Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht geführt werden dürfen.

Die Strecken, für die das Fahrverbot gilt, sind auf der Seite des BAG aufgelistet.

In Sonderfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

LKW-Fahrverbote in Österreich beginnen früher

Ähnliche Beschränkungen gelten auch in Österreich. Neu ist aber, dass die LKW-Fahrverbote dieses Jahr früher beginnen.

Die Verordnung des alljährlichen Fahrverbotskalenders sieht vor, dass an Samstagen im Zeitraum vom 2. Juli bis 27. August der LKW-Verkehr auf der A12 und A13 bereits ab 7.00 Uhr und auf den Bundesstraßen:

  • Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl,
  • der Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier,
  • der Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich, der Achenseestraße B 181 im gesamten Bereich
  • sowie der Ennstalstraße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500

ab 8.00 Uhr nicht geführt werden darf.

Im vergangenen Jahr ist das LKW-Fahrverbot erst am Nachmittag in Kraft getreten.

Zusätzlich gilt ab 15.00 Uhr dann auch das normale Wochenend-Fahrverbot für LKW.

Von dem Verbot gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Beförderung von Schlachtvieh, Belieferung von Tankstellen, aber auch Fahrten zu einem Ver- oder Entladebahnhof. Alle Sonderfälle sind in der Verordnung aufgelistet.

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