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Lkw-Fahrverbote in Deutschland und Italien am kommenden Wochenende

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Morgen, am 3. Oktober, aufgrund des Tages der Deutschen Einheit gilt das Lkw-Fahrverbot in allen Bundesländern. In Bezug darauf hat auch Italien Lkw-Beschränkungen eingeführt. Überdies steht nach dem Wochenende  die Blockabfertigung in Österreich auf dem Plan.

Das Fahrverbot in Deutschland für Lastwagen über 7,5 t und Lkw mit Sattelaufliegern gilt am 3. Oktober von 00:00 bis 22:00 Uhr. Die Fahrt für solche Fahrzeuge zu denselben Uhrzeiten ist, wie gewöhnlich, auch am Sonntag untersagt.

Für manche Lastwagen gibt es Ausnahmen

Folgende Fahrten sind von dem oben genannten Verbot ausgenommen:

  1. kombinierter Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern.
  2. kombinierter Verkehr Hafen/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot;
  3. Die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  4. Die Beförderung von tierischen Nebenprodukten nach Kategorie 1 gemäß Art. 8 sowie Kategorie 2 gemäß Art. 9 f) i) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
  5. Der Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles
  6. Der Transport von lebenden Bienen
  7. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten unter Nummer 3-6 stehen
  8. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden; dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen (gilt nicht für die Ferienreiseverordnung).

Fahrverbot in Italien und Blockabfertigung in Tirol

Die IHK Bozen informiert, dass am 03. Oktober von 00.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf der Brennerautobahn A22 ein Fahrverbot in Richtung Norden, von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen besteht. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrten deren Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden muss.

Die AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) erklärt, dass die Gütertransportfahrzeuge mit Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing bzw. auf anderen längs der Autobahn im Gemeindegebiet der anliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellten Stellplätzen anhalten müssen.

Darüber hinaus werden die Österreicher am Montag, den 5. Oktober, am Grenzübergang in Neu Kufstein Blockabfertigung abwickeln. Dies bedeutet, dass Lastwagen in Blöcken von 250 bis 300 Fahrzeugen die Grenze passieren.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Abfertigung in diesem Jahr mit einem automatischen Dosiersystem durchgeführt wird, das eine Mischung aus Videokameras, Ampeln und Überkopfwegweisern ist.

Foto: Trans.INFO

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