Die Deutsche Bahn (DB) und der Nutzfahrzeughersteller MAN haben ihren langjährigen Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell beigelegt. Wie es in einer Mitteilung der DB heißt, wurde eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatz erzielt. Angaben zur Höhe der Zahlung machen die Parteien nicht.
Damit endet ein Verfahren, das sich über mehrere Jahre hingezogen hatte.
Vergleich nach langen Verhandlungen
Hintergrund der Einigung ist die Beteiligung von MAN am sogenannten LKW-Kartell. Die juristische Auseinandersetzung lief seit mehreren Jahren.
Der zuständige DB-Vorstand für Personal und Recht, Martin Seiler, spricht laut Mitteilung von einer „guten Lösung für beide Seiten“, die nach intensiven Verhandlungen erreicht worden sei.
Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche hatte die Deutsche Bahn eine eigene Gesellschaft gegründet, die DB Competition Claims GmbH. Dort wurden die Forderungen gebündelt.
Ansprüche gebündelt – mehrere Beteiligte profitieren
Neben der Deutschen Bahn selbst waren auch weitere Einrichtungen und Unternehmen an dem Verfahren beteiligt. Dazu zählen laut DB unter anderem die Bundeswehr, mehrere Flughäfen sowie rund 40 weitere Firmen.
Sie hatten ihre Ansprüche gemeinsam geltend gemacht und profitieren nun ebenfalls von der Einigung mit MAN, heißt es in der Mitteilung weiter.
Verfahren gegen Iveco läuft – Verhandlung heute
Abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung damit noch nicht. Offen bleibt weiterhin das Verfahren gegen den Hersteller Iveco.
Hier geht es nach Angaben der DB um Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Der Fall wird vor dem Landgericht München I verhandelt – ein Verhandlungstermin ist für den heutigen 20. April 2026 angesetzt.
Wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit noch offen.
Hintergrund: Preisabsprachen über Jahre
Das LKW-Kartell war von der EU-Kommission bereits 2016 und 2017 aufgedeckt worden. Demnach hatten mehrere große Hersteller zwischen 1997 und 2011 wettbewerbswidrige Absprachen getroffen.
Dabei ging es unter anderem um den Austausch von Preislisten sowie um abgestimmte Strategien bei der Einführung emissionsarmer Technologien und deren Kostenweitergabe.
Die EU verhängte in diesem Zusammenhang Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro.









