Polizeidirektion Osnabrück

77,7 Tonnen auf der A1: Polizei stoppt massiv überladenen LKW

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Bei einer Kontrolle auf der A1 haben Einsatzkräfte eine Fahrzeugkombination gestoppt, die selbst für erfahrene Beamte ein außergewöhnlicher Fall war. Der LKW, unterwegs von Dänemark in die Niederlande, brachte 77,7 Tonnen auf die Waage - bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 37,7 bis 40 Tonnen. Das entspricht nahezu einer Verdopplung der erlaubten Last.

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Der Transport wurde umgehend stillgelegt, die Weiterfahrt untersagt. Der Frachtführer musste eine Umladung organisieren. Sowohl Fahrer als auch Unternehmen müssen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen.

Kontrolle auf der A1 deckt massiven Verstoß gegen Vorschriften auf

Der Vorfall ereignete sich am 16. April auf dem Rastplatz Dammer Berge West an der A1 in Fahrtrichtung Münster. Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes der Polizei Osnabrück führten dort nächtliche Lkw-Kontrollen durch.

Schon das Erscheinungsbild der Fahrzeugkombination weckte den Verdacht der Beamten. Nach dem Wiegen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das ein Stahlseil auf einer Trommel transportierte, ein Gesamtgewicht von 77,7 Tonnen erreichte. Je nach geltendem Grenzwert entspricht das rund 40 Tonnen Übergewicht.

Außerdem wurde festgestellt, dass die erforderlichen Transportgenehmigungen fehlten, die zulässigen Achslasten überschritten wurden und der Transport die Bedingungen für diese Art von Ladung nicht erfüllte.

Die Polizei untersagte sofort die Weiterfahrt.

Bußgelder und Zusatzkosten für Unternehmen

Die Konsequenzen sind erheblich. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeld von 785 Euro verhängt. Der Frachtführer muss ebenfalls mit einem Bußgeld in gleicher Höhe sowie mit der Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils von mehr als 4.300 Euro rechnen.

Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die Umladung und den Einsatz eines weiteren Fahrzeugs.

Die Polizei weist darauf hin, dass derartige Verstöße nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch die Infrastruktur stark belasten – insbesondere Straßenbeläge und Brücken.

Überladung bleibt ein schwerwiegendes Delikt

In Deutschland gilt bereits eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 2 Prozent als Ordnungswidrigkeit. Bei schweren Lkw über 7,5 Tonnen drohen bei mehr als 30 Prozent Überladung Bußgelder von:

  • 380 Euro und ein Punkt für den Fahrer
  • 425 Euro und ein Punkt für den Halter bzw. Frachtführer

Automatische Gewichtskontrollen im Ausbau

Deutschland treibt zudem den Ausbau automatisierter Gewichtskontrollen voran. Bis 2028 sollen mehrere sogenannte Weigh-in-Motion-Anlagen (WIM) in Betrieb gehen. Diese ermöglichen es, überladene Fahrzeuge bereits während der Fahrt zu identifizieren.

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Verschärfung der Kontrollen im Straßengüterverkehr.

Experten weisen darauf hin, dass Fahrer Überladungen häufig erst ab etwa 30 Prozent wahrnehmen. Umso wichtiger ist es, Fahrzeuge im Zweifel vor Fahrtantritt zu wiegen.

 

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