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Polizei Mecklenburg-Vorpommern/Facebook (Symbolfoto) ·

74,4 Tonnen statt 40: Polizei stoppt extrem überladenen Lkw bei Wismar

Lesezeit 4 Min.

Ein Lkw, der statt der erlaubten 40 Tonnen ganze 74,4 Tonnen wog und Geschwindigkeiten von bis zu 137 km/h erreichte, ist von der Polizei nahe dem Autobahnkreuz Wismar gestoppt worden. Das Ausmaß der Verstöße lässt kaum Raum für die Annahme eines Versehenes. Der Fall zeigt, welche Risiken entstehen, wenn Vorschriften im Straßengüterverkehr systematisch missachtet werden.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die Kontrolle fand am Donnerstag, 5. Februar 2026, gegen 17 Uhr statt. Beamte der Autobahn- und Verkehrspolizeistation Metelsdorf (Mecklenburg-Vorpommern) stoppten in der Nähe des Autobahnkreuzes Wismar einen niederländischen Lkw mit Anhänger.

Erst Tempoverstoß, dann das Wiegeprotokoll

Nach Angaben der Polizei bestand zunächst der Verdacht einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei der weiteren Überprüfung der Fahrzeugkombination und der transportierten Ladung – Schrottmetall – kamen Zweifel an der zulässigen Gesamtmasse auf.

Zur genauen Bestimmung wurde der Lkw zu einem Unternehmen in Wismar gebracht und dort verwogen. Das Ergebnis: 74,4 Tonnen bei einer zulässigen Gesamtmasse von 40 Tonnen.

Die Überladung betrug somit 34,4 Tonnen – rund 86 Prozent über dem zulässigen Wert. Eine solche Überschreitung ist keine Bagatelle, sondern ein gravierender Verstoß mit unmittelbaren Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Infrastruktur.

Der 31-jährige Fahrer aus den Niederlanden musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 Euro hinterlegen. Diese dient dazu, mögliche Bußgelder abzusichern, insbesondere bei ausländischen Verkehrsteilnehmern.

Was der Bußgeldkatalog vorsieht

Nach dem deutschen Bußgeldkatalog gilt ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen bereits dann als überladen, wenn das Gewicht um mehr als zwei Prozent überschritten wird. Die Toleranz ist gering – entsprechend hoch ist das Gefährdungspotenzial überladener Fahrzeuge.

Bei einer Überschreitung von mehr als 30 Prozent drohen dem Fahrer 380 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Der Halter muss mit bis zu 425 Euro und ebenfalls einem Punkt rechnen.

Im vorliegenden Fall lag die Überschreitung jedoch bei 86 Prozent – deutlich über der höchsten im Sanktionskatalog genannten Schwelle.

Wichtig: In Deutschland haften sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftlicher Druck systematisch zu Regelverstößen führt.

Ein überladenes Fahrzeug darf seine Fahrt erst fortsetzen, wenn das Gewicht auf das zulässige Maß reduziert wurde. In der Praxis bedeutet dies häufig eine Teilentladung vor Ort.

Im Bußgeldkatalog heißt es dazu sinngemäß, dass Fahrer eine Überladung ohne Wiegevorgang häufig erst ab einer Größenordnung von etwa 30 Prozent wahrnehmen. Bei Zweifeln sollte das Fahrzeug daher vor Fahrtantritt gewogen werden.

137 km/h mit 74 Tonnen

Zusätzlich ergab die Auswertung des Fahrtenschreibers erhebliche Geschwindigkeitsverstöße. Im Extremfall wurden 137 km/h registriert.

Zum Vergleich: Für Lkw über 3,5 Tonnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 80 km/h.

Die Kombination aus massiver Überladung und einer Überschreitung um fast 60 km/h hätte im Falle eines Unfalls dramatische Folgen haben können. Übergewicht verlängert den Bremsweg erheblich und belastet Bremsanlage, Fahrwerk und Reifen über das zulässige Maß hinaus. Zudem verändert sich das Fahrverhalten deutlich: Das Risiko des Ausbrechens oder Kippens steigt, ebenso die Gefahr verrutschender Ladung bei Notbremsungen.

Eine reale Gefahr, keine Statistik

Die Fahrzeugkombination, die aus Anklam gekommen war, durfte nicht in Richtung Niederlande weiterfahren. Die Polizei entschied, dass sie erst weiterfahren darf, nachdem das Gesamtgewicht auf 40 Tonnen reduziert wurde.

Dieser Fall sollte ein Warnsignal für die Branche sein. Ein Fahrzeug, das um 86 % überladen ist und mit 137 km/h fährt, ist nicht nur ein Verstoß gegen Vorschriften, sondern eine reale Gefahr für das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. In einer Zeit, in der der Transportsektor um das Image einer verantwortungsvollen und professionellen Wirtschaftsbranche kämpft, untergraben solche Fälle das Vertrauen in die gesamte Branche und treffen diejenigen Frachtführer, die sich an die Regeln halten.

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