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LKW-Feiertagsfahrverbote in Deutschland und Europa im Januar 2025

In Deutschland gilt am 1. Januar 2025 ein LKW-Fahrverbot. Doch in den angrenzenden EU-Ländern werden zusätzliche Feiertage im Januar begannen. Hinzu kommen geplante LKW-Blockabfertigungen in Tirol. Wann und wo muss der LKW stehen bleiben - die Details dazu.

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In Deutschland gilt am Mittwoch, dem 1. Januar 2025 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für LKW. Zudem beharrt das Land Tirol weiter auf Transitbeschränkungen. Die nächsten LKW werden demnach am 7. Januar 2025 dosiert.

LKW-Fahrverbote im Januar 2025 in Europa

Im Folgenden finden Sie die aktuellen LKW-Feiertagsfahrverbote für den Monat Januar 2025 in Europa.

Land Fahrverbot Details
Frankreich
  • vom 31. Dezember 2024, 22.00 Uhr bis 1. Januar 2025, 22.00 Uhr
Fahrverbote gelten für LKW über 7,5 Tonnen.
Italien
  • am 1. Januar 2025 von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
  • am 6. Januar 2025 von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Fahrverbote gelten für LKW über 7,5 Tonnen.
Luxemburg
  • vom 31. Dezember 2024, 21.30 Uhr bzw. 23.30 Uhr bis 1. Januar 2025, 21.45 Uhr (Transit in Richtung Frankreich bzw. Deutschland)

Fahrverbote gelten für LKW über 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger.

Österreich
  • am 1. Januar 2025 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
  • am 6. Januar 2025 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern von mehr als 3,5 Tonnen, LKW und Sattelkraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 7,5 Tonnen.
Polen
  • am 1. Januar 2025 von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Schweiz
  • vom 30. Dezember 2024, 22.00 Uhr bis 2. Januar 2025, 05.00 Uhr
 
Slowakische Republik
  • am 1. Januar 2025 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
  • am 6. Januar 2025 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Das Fahrverbot gilt für LKWs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und für LKW mit Sattelauflieger oder Anhänger. Allerdings hat die slowakische Polizei eine Ausnahme für LKWs auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen der 1. Klasse und für den internationalen Verkehr aus bestimmten Nachbarländern gemacht, deren Ziel (z.B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt.
Slowenien
  • am 1. Januar 2025 von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr,
  • am 2. Januar 2025 von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Spanien
  • am 31. Dezember 2024, 1., 4., 5. und 6. Januar 2025 (nur auf bestimmten Strecken).
Ungarn
  • am 30. Dezember 2024, 22.00 Uhr bis 1. Januar 2025, 22.00 Uhr (Fahrzeuge EURO 3 oder besser sind jeweils ausgenommen)
LKW und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Tschechische Republik
  • am 1. Januar 2025 von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge über 7,5 t.
Kroatien
  • am 1. Januar 2025 von 14:00 bis 23:oo Uhr,
  • am 6. Jauar 2025 von 14:00 bis 23:oo Uhr.
Fahrverbote für Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern von bis zu 14 Meter Länge.

 

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