- Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verlängern ihre Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis zum 31. Oktober 2026.
- Begünstigt werden Transporte, die unmittelbar oder mittelbar dazu beitragen, die Folgen des Niedrigwassers abzufedern. Dazu zählen auch notwendige Leerfahrten.
- Berlin und Brandenburg führen ihre derzeitigen Regelungen nicht über den 30. September 2026 hinaus fort.
- Die Durchfahrt durch ein Bundesland mit geltender Ausnahme berechtigt internationale Transporte nicht automatisch dazu, während des Fahrverbots unterwegs zu sein.
- Der Rheinpegel sank in Kaub zeitweise unter null. In Köln wurde mit 40 Zentimetern ein historischer Tiefstand gemessen.
Im Rheineinzugsgebiet fällt weiterhin zu wenig Regen. Die niedrigen Pegel schränken die Binnenschifffahrt deshalb erheblich ein. Auf dem besonders betroffenen Abschnitt des Mittelrheins zwischen St. Goar und Mainz sind nur noch wenige Güterschiffe unterwegs. Die verfügbaren Schiffe können zudem deutlich weniger Fracht aufnehmen als üblich.
Besonders problematisch ist der Transport fester und flüssiger Massengüter, da sich diese Güter nur schwer auf andere Verkehrsträger verlagern lassen. Raffinerien, Chemieunternehmen und Stahlhersteller bekommen die Einschränkungen bereits deutlich zu spüren.
Vor diesem Hintergrund verlängern mehrere Bundesländer ihre befristeten Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dadurch können bestimmte Transporte, die mit den Folgen des Niedrigwassers und der eingeschränkten Binnenschifffahrt zusammenhängen, auf der Straße durchgeführt werden.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verlängern ihre Regelungen
In Nordrhein-Westfalen wäre eine bestehende Ausnahme Ende September ausgelaufen. Nun gilt sie bis zum 31. Oktober 2026 weiter. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums könnten die Wasserstände des Rheins in den kommenden Tagen noch weiter sinken. Binnenschiffe können bereits jetzt vielerorts nur noch mit deutlich geringerer Ladung fahren.
Das Ministerium warnt, dass ein Auslaufen der Regelung erneut zu Störungen in den Lieferketten und zu Produktionsunterbrechungen führen könnte.
Auch Baden-Württemberg verlängert seine Sonderregelung, die seit Mitte August gilt. Sie umfasst Transporte, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beitragen, sowie notwendige Leerfahrten.
Die Ausnahme gilt in Baden-Württemberg außerdem für Großraum- und Schwertransporte. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 44 Tonnen entfällt zusätzlich die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss.
Auch Rheinland-Pfalz verlängert die Ausnahmen bis zum 31. Oktober 2026.
Berlin und Brandenburg beenden ihre Ausnahmen
Ein einheitliches Vorgehen gibt es in Deutschland nicht. Einige Länder verzichten darauf, ihre Notfallregelungen weiterzuführen.
Berlin und Brandenburg verlängern ihre derzeitigen Ausnahmen nicht über den 30. September 2026 hinaus. Ab diesem Zeitpunkt können sich Transportunternehmen dort nicht mehr auf die befristeten Erleichterungen berufen, die wegen des Niedrigwassers und der Einschränkungen in der Binnenschifffahrt eingeführt worden waren.
Transitfahrt reicht für eine Ausnahme nicht aus
Für internationale Transportunternehmen ist der genaue Anwendungsbereich der Regelungen entscheidend. Allein die Durchfahrt durch ein Bundesland mit einer entsprechenden Ausnahme erlaubt einem Lkw nicht automatisch, sonntags oder an Feiertagen unterwegs zu sein.
Nach den allgemeinen deutschen Vorschriften dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastzüge mit Anhänger an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr keine gewerblichen Güter befördern.
Die aktuellen Ausnahmen wurden eingeführt, weil das Niedrigwasser die Binnenschifffahrt beeinträchtigt. Ein gewöhnlicher internationaler Transport ist nicht allein deshalb vom Fahrverbot ausgenommen, weil seine Route durch ein Bundesland mit geltender Ausnahme führt.
Entscheidend ist vielmehr, ob der konkrete Transport mit den Folgen des Niedrigwassers und den Einschränkungen der Binnenschifffahrt in Verbindung steht.
Rheinpegel erreichen historische Tiefstände
Die Lage am Rhein bleibt äußerst angespannt. Auf dem besonders betroffenen Mittelrhein zwischen St. Goar und Mainz verkehren weiterhin nur wenige Güterschiffe.
Am Pegel Kaub wurde am vergangenen Wochenende kurzzeitig ein Wasserstand unter null gemessen – ein historischer Tiefstand. Auch in Köln sank der Pegel am Montag auf 40 Zentimeter und erreichte damit einen Rekordwert. Nach Angaben der zuständigen Wasserstraßenbehörde ist der Schiffsverkehr dort deutlich zurückgegangen.
Die größten Schwierigkeiten bestehen beim Transport fester und flüssiger Massengüter. Die Bahn kann nur einen Teil der Mengen übernehmen, während die verfügbaren Kapazitäten auf der Straße noch knapper sind. Besonders betroffen sind Raffinerien, die Chemieindustrie und die Stahlproduktion.
Kurzfristig könnte sich die hydrologische Lage leicht entspannen. Die deutschen Wasserstraßenbehörden rechnen damit, dass der Pegel in Köln gegen Ende der Woche steigt. In Kaub wird ein Anstieg ab dem kommenden Wochenende erwartet.









