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Foto: Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Neue Verkehrsbeschränkungen für LKW in Österreich. Diesmal nicht in Tirol

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Die österreichischen Behörden verschärfen im Bundesland Salzburg die Maßnahmen gegen Ausweichverkehr auf der A10 Tauernautobahn. Ziel ist es, die Belastung für die lokale Bevölkerung durch Ausweichrouten im Staubereich zu reduzieren – besonders im Frühjahr und Frühsommer 2025.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

In den Bezirken St. Johann im Pongau und Hallein treten ab 17. bzw. 18. April bis einschließlich 26. Juni 2025 neue Regelungen in Kraft. Diese sehen temporäre Ausfahrtsverbote an mehreren Anschlussstellen der A10 vor, um den Durchreiseverkehr vom Umfahren von Staus abzuhalten. Vom Verbot ausgenommen ist der Zielverkehr im Bundesland Salzburg.

Betroffen sind folgende Abfahrten:

Bezirk Hallein (ab 17. April 2025):

  • Puch-Urstein (Exit 11): Richtung Villach auf die Gemeindestraße Urstein Süd
  • Hallein (Exit 16): auf die L107 Wiestal Landesstraße
  • Kuchl (Exit 22) und Golling-Abtenau (Exit 28): jeweils auf die B159 Salzachtal Straße

Bezirk St. Johann im Pongau (ab 18. April 2025):

  • Pfarrwerfen-Werfen (Exit 44): auf die L229 Affenwenger Landesstraße
  • Eben im Pongau (Exit 60): auf die B99 Katschberg Straße

Zusätzlich gilt auch ein Ausfahrtsverbot für Fahrzeuge, die vom Landzeit-Raststättennetz (Gasthof Nord/Süd) auf angrenzende Gemeindestraßen abfahren möchten. Diese Beschränkungen gelten nicht für Lieferverkehr mit Be- oder Entladung im Bundesland Salzburg.

LKW-Fahrverbote im Frühling und Frühsommer 2025

Am 16. April hat das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) außerdem einen Sommerkalender für LKW-Fahrverbote auf der A10 Tauernautobahn angekündigt. Diese sollen den Transitverkehr an verkehrsreichen Tagen regulieren und Staus vorbeugen.

Betroffen sind:

  • LKW und Sattelkraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t
  • LKW mit Anhängern, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet

Fahrverbote Richtung Süden (Villach) – Abschnitt Salzburg Knoten (A1/A10) bis Pongau-Knoten:

  • Freitag, 18. April: 13:00–19:00 Uhr
  • Mittwoch, 28. Mai: 13:00–19:00 Uhr
  • Freitage, 6., 13. und 20. Juni: 13:00–19:00 Uhr
  • Samstage, 19. April und 7., 14. & 21. Juni: 07:00–15:00 Uhr

Fahrverbote Richtung Norden (Salzburg) – Abschnitt Rennweg bis Golling:

  • Freitage, 13. und 20. Juni: 13:00–19:00 Uhr
  • Samstage, 14. und 21. Juni: 07:00–15:00 Uhr

Speditions- und Transportunternehmen wird dringend empfohlen, diese Beschränkungen bei der Routenplanung für den Frühling und Frühsommer 2025 zu berücksichtigen. Alternativrouten sollten rechtzeitig geprüft werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der zuständigen Behörden und Straßendienste abrufbar.

 

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