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Niedersachsen und Sachsen lockern Sonntagsfahrverbote für LKW

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Nach Bayern und Nordrhein-Westfalen hat sich jetzt auch Niedersachsen dazu entschieden, eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für bestimmte Transporte einzuführen.

Aufgrund einer steigenden Nachfrage nach Produkten aus dem Trockensortiment, hat sich Niedersachsen jetzt dazu entschieden, eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment einzuführen.  Die Regelung gilt ab sofort bis zum 30.Mai 2020 auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen.

In diesem Zeitraum wird in Niedersachsen kein Nachweis einer Ausnahmegenehmigung benötigt.Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müsste diese allerdings dort beantragt werden.

Damit die Regale jederzeit das volle Sortiment enthalten, müssen die Lieferketten entsprechend angepasst werden. Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lassen sich Versorgungsengpässe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln vermeiden, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann.

Eine ähnliche Entscheidung hat auch Sachsen getroffen. Die Regelung soll dort zunächst bis Anfang April gelten

Foto: Flickr.com

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