Novelle des Kreislauftwirtschaftsgesetzes nimmt Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung

Lesezeit 2 Min.

Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken.

Die neuen Regeln zur öffentlichen Beschaffung zielen darauf ab, die Nachfrage nach Rezyklaten zu erhöhen. Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen auf Grundlage des neuen Gesetzes  beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

Ein weiteres neues Element ist die sogenannte „Obhutspflicht” für Hersteller und Händler, die deutlich nachvollzierbar dokumentieren werden müssen, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit ist, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden. erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung.

Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht geht die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart wurde.

Dritte Maßnahme ist, dass sich Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff  künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen werden müssen.

Foto:Pixabay

Tags