[Update 6. Februar, 11:00 Uhr]
Die Bundesländer haben sich in Sachen Postgesetz auf die Seite der Beschäftigten gestellt. Am Freitag, 2. Februar 2024 beschloss der Bundesrat ihre Stellungnahme zum Gesetz, die viele zentrale Forderungen der Gewerkschaft Verdi aufgreifen – vor allem das Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine 20-Kilo-Grenze in der Ein-Personen-Zustellung.
Da bislang geplante Regelungen unzureichend waren, haben die Bundesländer deutlichen Änderungsbedarf am bisherigen Entwurf angemeldet. So bittet der Bundesrat „im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile (…) und somit das Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten aufzunehmen“.
Der Bundesrat fordert auch eine echte 20-Kilo-Grenze. Technishe Hilfsmittel reichen nicht aus, heißt es weiter, damit müssen Pakete über 20 Kilo im Zwei-Personen-Handling zugestellt werden.
Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde,” betont Andrea Kocsis, Bundesfachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen, Logistik.
Nun ist der Bundestag am Zug, da als nächstes der Gesetzesentwurf und die Stellungnahme in den Bundestag gehen, wo das Gesetz beraten und verabschiedet wird.
[Artikel ursprünglich erschienen am 31. Januar 2024]
Das Postrecht aus dem Jahre 1997 wird grundlegend novelliert. Der Kabinettbeschluss vom 20. Dezember 2023 ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen und modernen Postgesetz.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts werden sich Bundestag und Bundesrat am 2. Februar befassen.
Verbesserungen für Paketboten notwendig
Die Gewerkschaft Verdi kritisiert den Kabinettsbeschluss mit der Begründung, dass Subunternehmensstrukturen bei Amazon und Co. weiter den Markt dominieren werden und startete eine Petition. Verdi fordert ein weitreichendes Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Paketbranche zu verabschieden und Subunternehmensstrukturen zu verbieten.
Nach eigenen Angaben wurden insgesamt rund 87.000 Unterschriften für faire und sichere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche gesammelt, die an Annette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben werden.
Niedersachsen sieht dringenden Handlungsbedarf
Die Bundesratsinitiativen des Landes Niedersachsen will die teils rechtswidrigen Arbeitsbedingungen für Paketboten ändern und bringt einen Änderungsantrag zur Postgesetz-Novelle ein. Gefordert werden ein Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen, sowie faire Bezahlung und guter Gesundheitsschutz für Paketzusteller. Zudem soll eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere und schwere Pakete eingeführt werden.
Die Landesregierung weist zugleich darauf hin, dass zuletzt ein Gesetz zum Schutz von Paketboten im Herbst 2019 beschlossen wurde.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil fordert die Bundesregierung zu raschem Handeln auf:
Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Vorgaben des Mindestlohns und die Sozialversicherungspflicht von Subunternehmern ignoriert werden und die Paketboten zu teils rechtswidrigen Bedingungen arbeiten müssen. Hier stehen auch die großen Unternehmen der Branche in der Verantwortung. Die bisherigen Regelungen reichen für die Durchsetzung der Sozialversicherungspflicht nicht aus. Der Bund muss handeln, eine Nachunternehmerhaftung kann auch in der Zustellbranche dazu beitragen, die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.“
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