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Foto: Wikimedia Commons/ Raimond Spekking Creative Commons CC BY-SA 4.0.

Schweiz reformiert Mautsystem und verschärft Regeln für Transportunternehmen

Lesezeit 3 Min.

In diesem Jahr treten in der Schweiz Änderungen bei der Mautabrechnung in Kraft. Das bestehende System wird vollständig durch EETS ersetzt. Zudem passt die Schweiz ihre Vorschriften an weitere Regelungen des Mobilitätspakets an.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die Schweiz steht vor einem grundlegenden Wandel im Straßengüterverkehr. Ab Juni 2025 ersetzt der Europäische Elektronische Mautdienst (EETS) vollständig das bisherige Emotach-System. Parallel dazu treten im Mai neue Zulassungsregeln für Transportunternehmen in Kraft, die auf eine stärkere Marktregulierung und faire Wettbewerbsbedingungen abzielen.

EETS löst Emotach ab – Deadline Ende 2025

Seit dem 1. Januar 2025 werden keine Emotach-OBUs mehr installiert, gewartet oder ersetzt. Noch funktionierende Geräte dürfen bis spätestens 31. Dezember 2025 verwendet werden, teilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mit. Ab dem 1. Juni wird EETS offiziell das führende Mautsystem auf Schweizer Straßen.

Für ausländische Transportunternehmen bedeutet das: Wer künftig in der Schweiz unterwegs ist, muss einen Vertrag mit einem vom BAZG zugelassenen EETS-Anbieter abschließen. Derzeit zugelassen sind:

Anbieter wie Eurowag stellen mit ihrer EVA-OBU bereits jetzt eine EETS-kompatible Lösung zur Verfügung.

Mit der Umstellung auf EETS entfallen nationale Insellösungen – das vereinfacht nicht nur die Technik im Fahrzeug, sondern auch die Abrechnung über eine zentrale Plattform“, erklärt Tomasz Góralewicz, Vertriebsleiter bei Eurowag.

Das System ermögliche auch eine einfachere Nachverrechnung und Sammelabrechnung – ein Vorteil gerade für grenzüberschreitend tätige Flotten.

Neue Marktzugangskriterien treten im Mai in Kraft

Neben der Mautreform passt die Schweiz auch ihre Regelungen zum Marktzugang an die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets an. Ab dem 1. Mai 2025 gelten verschärfte Regeln für den Nachweis eines tatsächlichen Firmensitzes. Damit will der Bund verhindern, dass ausländische Transportunternehmen Briefkastenfirmen gründen, um das Kabotageverbot zu umgehen.

Die Verordnung definiert zudem neue finanzielle Mindestanforderungen für Transportunternehmen – gestaffelt nach Fahrzeugtyp:

  • Für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen: 1.800 CHF für das erste Fahrzeug, 900 CHF für jedes weitere.
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: 9.000 CHF für das erste, 5.000 CHF für jedes weitere.
  • Für Fahrzeuge beider Klassen zusätzlich: 900 CHF je Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen.

Ein weiterer zentraler Punkt: Für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr wird künftig eine Lizenzpflicht eingeführt. Unternehmen, die nur innerstaatliche Transporte mit leichten Fahrzeugen durchführen, sind davon ausgenommen.

Ziel: Fairer Wettbewerb

Die Maßnahmen zielen laut Bundesrat auf eine stärkere Marktregulierung, mehr Transparenz und die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen im Schweizer Straßengüterverkehr ab. Mit dem neuen System will die Schweiz den Spagat zwischen Vereinfachung, Digitalisierung und fairen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen.

Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Broschüre zusammen: LSVA – Im Ausland zugelassene Fahrzeuge

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