Derzeit sind in der Schweiz zwei Systeme zur Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren in Kraft. Zum einen ein manuelles System mit stationären Abfertigungsterminals an den Grenzen und zum anderen ein Europäischer elektronischer Mautdienst – kurz EETS, der 2021 aufgrund von EU-Vorgaben eingeführt wurde.
Der manuelle Dienst wird Ende 2024 eingestellt und die Terminals an den Grenzen schrittweise abgebaut. Somit wird ausschließlich eine automatisierte Mauterhebung in der Schweiz EETS (European Electronic Toll Service) möglich sein, die zum Haupterfassungsdienst für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge wird.
Aus diesem Grund empfiehlt der schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, ausländischen Fahrzeughaltern bereits heute ihre Fahrzeuge mit dem EETS auszurüsten.
>>> Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Broschüre zusammen: LSVA – Im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Der Systemwechsel soll den Verkehrsfluss während der Mauterhebung nicht behindern und weder Geschwindigkeitsbegrenzungen noch ein Anhalten der Fahrzeuge werden notwendig sein.
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