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Foto: pixabay/Rico_Loeb /public domain

Bessere Sicherheitsausstattung für LKW ab Juli 2022. Sonst gibt es keine Typzulassung in der EU

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem, Reifendrucküberwachungssystem in Trailern und weitere Sicherheitsfeatures müssen bei LKW zur Serienausstattung gehören, sonst gibt es keine Typzulassung in der EU.

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Ab dem 6. Juli 2022 müssen alle neu entwickelten LKW über die neuen Sicherheitssystemen verfügen und ab 2024 müssen dann alle Nutzfahrzeuge mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein. Mit den strengeren Sicherheitsanforderungen will die Europäische Kommission den Verkehr sicherer machen und die Zahl der Verkehrsopfer senken.

Zudem werden die Anforderungen bezüglich der Spurhalte- und Notbremssysteme weiter verschärft. Von nun an können die Systeme während der Fahrt nicht mehr ausgeschaltet werden und werden beim Anlassen des Motors automatisch aktiviert.

Das sind die Fahrassistenzsysteme, die ab 6. Juli 2022 Pflicht sind und in Neuwagen verbaut werden müssen, einige von ihnen gelten auch für LKW:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Geschwindigkeitsassistent
  • Notbremslicht
  • Unfalldatenspeicher, auch als „ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)” bekannt
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner (zukünftig auch für LKW Pflicht)
  • Rückfahrassistent
  • Reifendrucküberwachung auch in Anhängern
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Die neuen technischen Anforderungen und allgemeine Pflichten der Hersteller sind in der EU-Sicherheitsverordnung 2019/2144 festgelegt, die Teil der europäischen Typgenehmigung (ETG) für Kraftfahrzeuge ist.

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