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Tirol kündigt LKW-Fahrverbote für Samstage im Winter an

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7.10.2019

Auf Initiative des Landes Tirol wurde im Vorjahr der Fahrverbotskalender für Samstage im Winter erstmals eingeführt. Das Land Tirol hat nun die Samstage für den Winter 2020 beim Verkehrsministerium (BMVIT) zur Genehmigung vorgelegt: Von 4. Januar bis 14. März 2020 soll das Fahrverbot für LKW an insgesamt elf Samstagen von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn bzw. A 13 Brennerautobahn gelten. Anschließend greift das reguläre Wochenendfahrverbot.

Beim verlängerten Wochenendfahrverbot, das von 7 bis 15 Uhr gilt, dürfen keine LKW über 7,5 Tonnen entlang der A12 und A13 fahren – sofern das Fahrtziel in Deutschland oder Italien liegt bzw. wenn Fahrtziele über Deutschland und Italien erreicht werden sollen. Anschließend beginnt das reguläre Wochenend-Fahrverbot.

LKW-Fahrten mit einem Ziel in Tirol sind vom Fahrverbot, wie auch im Vorjahr, ausgenommen. Der Winterfahrverbotskalender 2020 wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben, nachdem die Zustimmung des BMVIT erfolgte.

Das verlängerte Fahrverbot (vergleichbar sind diese Fahrverbote mit dem Fahrverbotskalender oder der „Ferienreiseverordnung“) soll an folgenden Samstagen im Jahr 2020 von 7 bis 15 Uhr gelten:

• 04. Januar 2020

• 11.  Januar  2020

• 18. Januar 2020

• 25. Januar 2020

• 01. Februar 2020

• 08. Februar 2020

• 15. Februar 2020

• 22. Februar 2020

• 29. Februar 2020

• 07. März 2020

• 14. März 2020

Das ausgedehnte LKW-Wochenendfahrverbot hat sich im vergangenen Winter als wirksames Mittel erwiesen, um dem starken Verkehrsaufkommen an Samstagen bzw. einem gänzlichen Aufeinandertreffen des Reise- und Güterverkehrs positiv entgegenzuwirken: So waren es im vergangenen Winter 2.500 LKW weniger, wodurch das Risiko für einen Verkehrskollaps auf der Strecke von Kufstein bis an den Brenner vermindert wurde. Im Sinne der Verkehrs- und Versorgungssicherheit halten wir auch im heurigen Winter an dieser Maßnahme fest. Sie ist ein weiterer Mosaikstein zu den 20 LKW-Blockabfertigungstagen, die für das erste Halbjahr 2020 geplant sind. Die Verkehrsentlastung auf dem hochrangigen Straßennetz ist unumgänglich und erfordert unsere größten Anstrengungen – zum Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Land, der Umwelt und deVerkehrssicherheit erhalten und Umweltbelastung senken Beim Definieren des Fahrverbotszeitraumes wurden Auswertungen aus dem vergangenen Jahr sowie die Erkenntnisse der Polizei berücksichtigt, begründete LH Platter die Entscheidung.

Foto: Wikimedia/Kleszczu CC BY-SA 2.5

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