Ab Januar gilt für Lkw und Zugmaschinen ab 7,5 Tonnen in Ungarn ein Überholverbot auf Autobahnen und wenigstens vierspurigen Landstraßen von 6 – 22Uhr.
Außerdem besagt eine Verordnung des ungarischen Verkehrsministerium zusätzlich, dass „ein solcher Sicherheitsabstand gehalten werden, dass sich zwischen ihnen ein Fahrzeugzug, das ebenfalls vom Überholverbot betroffen ist, sicher einreihen kann".
Autor: Karolina Schröter
Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/lkw-ueberholverbot-in-ungarn-1003942.html