Das Thema ist nicht neu. Bereits 2025 prüfte das polnische Infrastrukturministerium offiziell eine teilweise Abkehr vom seit Juli 2023 geltenden vollständigen Überholverbot für LKW auf Schnellstraßen. Damals löste der Vorschlag heftige Diskussionen aus, sowohl in der Transportbranche als auch unter Experten für Verkehrssicherheit.
Keine neue Initiative, sondern ein alter Vorschlag
Das Thema ist nicht neu. Bereits 2025 prüfte das polnische Infrastrukturministerium offiziell eine teilweise Abkehr vom seit Juli 2023 geltenden vollständigen Überholverbot für LKW auf Schnellstraßen. Damals löste der Vorschlag heftige Diskussionen aus – sowohl in der Transportbranche als auch unter Experten für Verkehrssicherheit.
Im vergangenen Jahr arbeitete das Ministerium an einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Überholen durch schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Autobahnen und auf Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung erlauben sollte, jedoch nur nachts zwischen 23:00 und 05:00 Uhr.
Begründet wurde das mit möglichen Verbesserungen des Verkehrsflusses und der Annäherung polnischer Vorschriften an andere europäische Regelungen. Dieser Vorschlag war Teil des Legislativprojekts UC76.
Sicherheitsbedenken verhindert Umsetzung
Von Beginn an äußerten sowohl das Innen- und Verwaltungsministerium als auch die Polizei erhebliche Zweifel an der Idee. Hauptargument: die Verkehrssicherheit bei Nacht, da es auf Straßen mit hohen Geschwindigkeiten besonders schwer ist, Geschwindigkeit und Abstand korrekt einzuschätzen.
Obwohl der Entwurf UC76 den Gesetzgebungsprozess durchlief – er wurde vom Sejm und Senat angenommen und am 27. November 2025 vom Präsidenten unterzeichnet, fehlte die Regelung zum Überholen von LKW vollständig.
Klare Auskunft des Infrastrukturministeriums
Im Januar 2026 berichteten einige polnische Medien erneut, das nächtliche Überholzeitfenster solle noch in diesem Jahr eingeführt werden. Die Redaktion von trans.iNFO fragte beim Infrastrukturministerium nach dem aktuellen Stand.
Die Antwort war eindeutig:
„Die Möglichkeit, dass LKW zwischen 23:00 und 05:00 Uhr auf Schnellstraßen überholen können, wurde in früheren Phasen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Wegen der Bedenken, unter anderem seitens des Innen- und Verwaltungsministeriums sowie der Polizei, wurde eine solche Regelung jedoch nicht in die Ende letzten Jahres verabschiedete Änderung der Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Derzeit führt das Infrastrukturministerium in diesem Bereich keine Arbeiten durch.“
— Anna Szumańska, Sprecherin des Ministeriums
Überholverbot bleibt in Kraft und wird kontrolliert
Damit bleibt das Überholverbot für LKW auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung in Polen unverändert in Kraft, ohne nächtliche Ausnahmen und ohne konkreten Zeitplan für eine mögliche Änderung.
Zur Erinnerung, Verstöße gegen das Verbot werden geahndet mit:
- 1.000 PLN (rund 240 Euro) und 8 Punkten,
- bei Wiederholungstätern 2.000 PLN und 15 Punkten.
Polizei und Straßenverkehrsinspektion setzen weiterhin intensive Kontrollen durch, unter anderem mit Drohnen und zivilen Einsatzfahrzeugen.









