Foto: Dr. Susanne U. Schultz, Project Manager, Bertelsmann Stiftung

Unternehmen stellen immer noch sehr zurückhaltend Fachkräfte aus dem Ausland ein

Dieser Beitrag wurde von Dr. Susanne U. Schultz von der Bertelsmann Stiftung verfasst und ist ursprünglich in unserem Online-Magazin "Fachkräftemangel: Mythos oder Realität" erschienen.


Deutschland gehen die Fachkräfte aus, und es wird noch zu wenig dagegen getan. Mittlerweile spricht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von knapp zwei Millionen unbesetzten Stellen im zweiten Quartal 2022 (IAB 2022). In den nächsten Jahren wird dies dramatisch zunehmen, wenn die sogenannte Generation der „Babyboomer“ in Rente geht.

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9.12.2022

Fachkräftemangel tritt dabei über eine Vielzahl von Branchen auf, v. a. im Pflege- und Gesundheitsbereich, im Handwerk sowie in der Logistik, auf allen Qualifikationsniveaus und insbesondere bei Personen mit Abschlüssen der beruflichen Bildung. Dies beginnt bereits bei einem zunehmenden Leerstand an Ausbildungsstellen (Mayer 2021). Laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung klagten im Jahr 2021 66 Prozent der befragten Unternehmen über Fachkräfteengpässe, im Jahr 2022 sind es bereits über 70 Prozent, Tendenz steigend (Schultz 2022; Schultz im Erscheinen). Eine Ursache sind auch sogenannte Passungsprobleme durch eine Verschiebung von Angebot und Nachfrage auf einem sich umstrukturierenden Arbeitsmarkt, u. a. aufgrund von Digitalisierung und Automatisierung. Dabei spielen auch regionale Unterschiede eine Rolle. Dies sind Trends, die sich zukünftig noch verstärken werden (BMAS 2021).

Neben einer Offensive zu Aus- und Weiterbildung, der Unterstützung von Frauenerwerbstätigkeit sowie Flexibilisierung von Arbeiten im Alter, wird es in einem umfassenden Ansatz nicht ohne zusätzliche Zuwanderung gehen, um das wirtschaftliche und v.a. sozialstaatliche Niveau in Deutschland zu halten. Das IAB und die Bundesagentur für Arbeit sprechen von 400.000 Zuwandernden, die netto jedes Jahr einwandern müssen. Bereinigt von Jobs, die durch Digitalisierung und Automatisierung wiederum ersetzt werden können, sind es immer noch 260.000 zusätzliche Personen pro Jahr kalkuliert bis 2060 (Fuchs et al. 2019). Demgegenüber verharren die Einwanderungszahlen zum Erwerb vor allem aus Drittstaaten auf einem niedrigen Niveau, auch wenn diese nach den Mobilitätseinschnitten durch die Corona-Pandemie wieder ansteigen (BAMF 2022).

Rechtliche Verbesserungen doch zu viele Hürden in der Umsetzung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) existiert seit März 2020 ein Instrument, um den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft durch eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung entsprechend qualifizierten Personen aus Nicht-EU-Ländern zu unterstützen und damit Fachkräftemigration nach Deutschland zu erleichtern und zu verbessern. Das FEG erweitert die Grundlagen der Bildungs- und Erwerbsmigration und strukturiert diese neu. Als Fachkräfte gelten nun sowohl Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung als auch solche mit akademischer Ausbildung. Für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung aus Drittstaaten wurde die Beschränkung auf Engpassberufe aufgehoben; so ist nun der Zugang zu allen Berufen möglich, für die sie ihre Qualifikation befähigt. Voraussetzung sind ein Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) (§ 39 AufenthG), die mit einer Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikationen einhergeht.

Insbesondere die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland ist bisher allerdings von zahlreichen Hürden geprägt (vgl. z.B. Brücker et al. 2021). Hier wird immer wieder der Ruf nach mehr Öffnung und einer generöseren, generellen Anerkennung und Aufnahme zur Ausbildung und Berufsausübung laut. Viele Prozesse müssen sich erst in der Praxis etablieren. Ein großer Fortschritt ist zudem die Möglichkeit, bereits während des Prozesses der Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland zu arbeiten (§ 16d Abs. 3 AufenthG; vgl. Marx 2020).

In den meisten bisherigen Fällen schafft das FEG die Vorrangprüfung durch die BA ab, das heißt eine Überprüfung, ob die jeweilige Stelle durch Deutsche oder andere gleichgestellte Personen, v. a. EU-Staatsangehörige, besetzt werden kann. Diese gilt weiterhin für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung und kann per Verordnung wieder eingeführt werden.

Das FEG erleichtert auch die Zuwanderung zur Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland. Dieser Aufenthalt kann zudem für einen vorbereitenden Deutschsprachkurs genutzt werden (§ 16a AufenthG) sowie für Anpassungsqualifizierung und Berufsanerkennung (§ 16d AufenthG). Neben der Einreise und befristetem Aufenthalt für die Suche nach einem Arbeitsplatz sowie Probearbeit ist die Einreise unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Suche nach einem Ausbildungsplatz (§ 17 AufenthG) möglich. Außerdem lässt § 19c Abs. 1 AufenthG die Aufnahme einer Beschäftigung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zu. Bewährt hat sich die Westbalkanregelung (seit März 2020: § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV), nach der Staatsangehörige Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Mazedoniens, Montenegros und Serbiens, ein Visum für Deutschland erhalten können, wenn sie ein konkretes Arbeits- oder Ausbildungsplatzangebot aus Deutschland haben und die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antrag des Unternehmens auf Beschäftigung zustimmt. Die Koalitionsregierung sieht nach dem 31. Dezember 2023 eine Entfristung der Regelung mit dem aktuellen Jahreskontingent von 25.000 Personen vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen nach dem FEG zudem ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Auch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann dadurch beschleunigt werden.

Die bisherige Wirkung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bleibt verhalten

Auch im zweiten Jahr der Umsetzung des FEG bleiben die Zuwanderungszahlen zum Erwerb aus Nicht-EU-Staaten verhalten und im Jahr 2021 mit 40.421 Personen weit unter denen von 2019 mit 64.219. Zum Vergleich waren es im Jahr 2020 aufgrund der Mobilitätseinschränkungen durch die Corona-Pandemie lediglich 29.747 Personen, die zum Erwerb nach Deutschland einreisten. All das ist weit entfernt von den prognostizierten 400.00 oder auch den „bereinigten“ 260.000 Personen pro Jahr.

Tatsächlich stellen Unternehmen immer noch sehr zurückhaltend Fachkräfte aus dem Ausland ein. Gut 17 Prozent geben dies an, um Engpässe zu vermeiden (Schultz im Erscheinen). Instrumente wie „Eigene Ausbildung im Betrieb“, „Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ „Weiterbildungsmöglichkeiten“ oder eine „Regelmäßige Erhöhung des Entgelts“ stehen dabei weit höher im Kurs (ebd). Eine aktuelle Umfrage der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass bürokratische, rechtliche und auch sprachliche Hürden in der Rekrutierung für Unternehmen sogar zugenommen haben. Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten und Schwierigkeiten Qualifikationen einzuschätzen, werden dabei als größte Hindernisse wahrgenommen, sind allerdings in der tatsächlichen Umsetzungserfahrung geringer als zuvor angenommen (Schultz 2022; Schultz im Erscheinen).

Weitere Erleichterungen geplant

Die neue Regierung plant nun weitere Erleichterungen in der Einwanderung hin zu einem modernen Einwanderungsrecht. Diese sollen neben Erleichterungen beim Erhalt eines regulären Aufenthaltstitels, eine Verbesserung des Familiennachzugs sein bei Personen, die bereits zum Erwerb in Deutschland sind oder erst einreisen. Außerdem plant die Regierung die sogenannte Blaue Karte EU, die dauerhafte Zuwanderung in die Europäische Union erleichtert und fördert, bisher allerdings nur Personen mit Hochschulabschluss vorbehalten war, auch auf Personen mit einem Berufsbildungsabschluss auszuweiten.

Daneben ist eine „Chancenkarte“ nach einem punktebasierten System im Gespräch, um eine selbst organisierte Einwanderung nach rechtlich definiertem Anforderungsprofil zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen. Der aktuelle Vorschlag der Koalitionsregierung sieht vor, dass drei von vier Kriterien zur Einreise erfüllt sein müssen. Diese sind Sprachkenntnisse oder ein vorheriger Aufenthalt in Deutschland, ein anerkannter Bildungsabschluss, mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie eine Altersbegrenzung bis 35 Jahre. Mit diesem Vorschlag könnte das Erwerbsmigrationsrecht vor einem „Systemwechsel“ stehen. Allerdings müsste dafür laut Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) auch ein Umdenken der Politik erfolgen: „Statt wie bisher bei ausländischen Arbeitskräften vor allem auf eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung zu setzen, würden insbesondere materielle Qualifikationen wie etwa Berufserfahrung und Sprachkenntnisse im Bereich der unreglementierten Berufe an Bedeutung gewinnen“ (SVR 2022). Der Sachverständigenrat schlägt zudem vor, ein Punktesystem über die Arbeitsplatzsuche hinaus zu erweitern und vor allem Arbeitskräfte ohne formale Qualifikationen zu adressieren.

Es bleibt abzuwarten, wie die Vorschläge der Koalitionsregierung letztlich ausgestaltet und umgesetzt werden. Zu hoffen ist, dass dabei ein abgestimmtes Einwanderungssystem entstehen kann, das Verfahren tatsächlich weniger bürokratisch und transparenter gestaltet. Der Einwanderungsprozess sollte dabei bereits vom Herkunftsland aus gedacht und unterstützt werden, in der bürokratischen Umsetzung, Orientierung und insbesondere für einen frühen Erwerb der deutschen Sprache flankiert von partnerschaftlich orientierter Zusammenarbeit. Transnationale Ausbildungspartnerschaften, die versuchen die Bedarfe auf den Seiten der Unternehmen im Zielland, der Ausbildungs- und Arbeitssysteme im Herkunftsland sowie der migrierenden Menschen in den Blick zu nehmen, bieten hier ein großes Potenzial, um faire Migrationswege zu testen und zu etablieren (Azahaf 2020; Schultz 2021).

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