Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) sieht das beschlossene Verkehrsgesetzespaket des Bundestags mit gemischten Gefühlen und ist der Auffassung, dass die Genehmigungsbeschleunigung zu spät komme und die CO2-Maut zu früh.
Zum einen begrüßt der DSLV das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz, das eine Modernisierungsoffensive zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vorsieht, zum anderen kritisiert der Verband die Erhöhung der LKW-Maut, die keinen positiven Klimaeffekt erzielt, sondern eine wirtschaftliche Belastung für die Lieferketten darstellt.
Mit der milliardenschweren Anlastung eines sehr hohen CO2-Preises für den Straßengüterverkehr soll der Speditions- und Transportsektor in emissionsfreie Alternativen gelenkt werden. Doch diese Alternativen müssen erst noch geschaffen werden. Das Dritte Mautänderungsgesetz kommt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase und viel zu früh. Die LKW-Maut wird schon zum 1. Dezember 2023 nahezu verdoppelt, aber sie erzielt keinen positiven Klimaeffekt. Wirtschaft und Verbraucher werden vor allem stark steigende Transportpreise spüren. Klimapolitisch macht die Bundesregierung mit dem Gesetz den zweiten Schritt vor dem ersten. Jetzt muss sie wenigstens dafür sorgen, dass die Antriebswende im Straßengüterverkehr mit den Mautmehreinnahmen in Höhe von 7,62 Milliarden Euro nachhaltig gefördert wird“, heißt es vonseiten des DSLV-Hauptgeschäftsführers Frank Huster.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) sieht den gefassten Beschluss kritisch, ohne direkten positiven Klimaeffekt, wobei der Zeitpunkt und die Ausgestaltung nicht aufeinander abgestimmt sind.
Die CO2-Maut kann erst dann ihre erwünschte Lenkungswirkung entfalten, wenn der breite Serienhochlauf an Nullemissions-Nutzfahrzeugen Fahrt aufgenommen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der sehr hoch angesetzte CO2-Preis von 200 Euro pro Tonne die Maut nahezu verdoppeln – ohne direkten positiven Klimaeffekt. Die entstehenden Mehrkosten werden von der Speditions- und Transportbranche an die Endkunden der Industrie sowie an Privathaushalte eins zu eins durchgereicht werden müssen. Die Bundesregierung muss jetzt sicherstellen, dass die Mehreinnahmen vollständig in den Klimaschutz im Güterverkehr fließen. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung mit der Einführung einer CO2-Differenzierung der Lkw-Maut für ein wettbewerbsneutrales Instrument für den Hochlauf alternativer Antriebe im Straßengüterverkehr entschieden. Zeitpunkt und Ausgestaltung sind allerdings falsch justiert“, sagt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI.
Besonders scharfe Kritik kommt vonseiten des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der zu dem Beschluss des Bundestages kein Blatt von dem Mund nimmt:
Die Ampel ist zur Belastung für ganz Deutschland geworden. Sie belastet die Gesellschaft inmitten der Krise mit jährlich über 7 Milliarden Euro und will es dann nicht einmal wahrhaben. Zusagen aus dem Koalitionsvertrag, die eine Doppelbelastung aus einer CO2-Maut und einer Abgabe über das Brennstoffemissionshandelsgesetz ausschließt, werden nicht eingehalten. Milliarden Mehreinnahmen werden nicht zielführend in die Straßen- und Ladeinfrastruktur reinvestiert, sondern zur Haushaltssanierung verwendet. Damit kann die Maut keine Lenkungswirkung entfalten. Eindrucksvoller kann man den drittgrößten Wirtschaftsbereich, die Logistikbranche, nicht an die Wand fahren“, BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) beklagt die hohen Zusatzkosten durch die Maut, diese würden sich in höheren Preisen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette widerspiegeln.
Die aktuelle Erhöhung der Mautkosten befeuert die Kostenspirale für Lebensmittel und Getränke zusätzlich und das mehrfach, weil sowohl Rohstoffe als auch Produkte mehrmals transportiert werden müssen. Die damit verbundenen Mehrkosten können keinesfalls von den Lebensmittelherstellern allein aufgefangen werden! Die Mauterhöhung schmälert die Wettbewerbsfähigkeit der hierzulande produzierten Güter auf den internationalen Märkten und schwächt den Produktionsstandort Deutschland insgesamt. Zusätzlich belastend für die Unternehmen ist die extrem kurze Frist bis zum Inkrafttreten der neuen Mautsätze zum 1. Dezember 2023, die langfristige Kostenplanungen erschweren“, so Olivier Kölsch, Geschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) e. V.
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