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Foto: Adobestock / Herr Loeffler

Bundestag beschließt Neuregelung der LKW-Maut

In der zweite und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wurde abgestimmt. Der Bundestag hat der Neuregelung der LKW-Maut beschlossen.

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Der Bundestag beschloss am 20. Oktober die LKW-Maut ab 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente zu erweitern.

Abgestimmt wurde wie folgt, für die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung waren die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, gegen waren die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.


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Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch kleinere Transporter mit über 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die Maut entrichten müssen. Davon ausgenommen bleiben sollen die Fahrten von Handwerksbetrieben.

Die Bundesregierung geht dem Entwurf zufolge von Maut-Mehreinnahmen durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung (nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen berücksichtigt) von 26,61 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 aus.

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