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Quelle: Adobestock / Ronald Rampsch

Postgesetz: Verbot von Subunternehmern umstritten

Bis zum Frühjahr soll die Reform des Postgesetzes abgeschlossen sein. Doch ob mit der Novellierung auch der Einsatz von Subunternehmen verhindert wird, ist aktuell strittig.

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Mit der Reform des veralteten Postgesetzes werden auch die Forderungen zunehmend lauter, den umstrittenen Einsatz von Subunternehmern einzuschränken oder ganz einzustellen.

Der Bundesrat hatte Anfang Februar mehrheitlich ein Verbot von Subunternehmen befürwortet. Innerhalb der Regierungskoalition bestehen jedoch noch Uneinigkeiten. Auch eine Allianz aus Wirtschafftsverbänden positioniert sich in einem Positionspapier gegen ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche.

Ein Verbot von Subunternehmen wäre Gift für den Wettbewerb in der Paketbranche“, wird der Liberale Reinhard Houben im Bericht zitiert.

Und nennt als Beispiel die Wettbewerber von DHL, die auf den Einsatz dieser Firmen angewiesen sind. Außerdem hält der FDP-Bundestagsabgeordnete die Annahme für „schlichtweg falsch”, „dass die Arbeitsbedingungen im Paketmarkt flächendeckend schlecht sind und Arbeitsschutzstandards strukturell unterlaufen werden”.

Wirtschaftsverbände warnen vor Subunternehmerverbot und weiteren Verschärfungen

Nein zum Vertragspartnerverbot – dafür setzt sich die Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft ein, in der sich die führenden Wirtschaftsverbände Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Bundesvereinigung Logistik (BVL) und der Handelsverband Deutschland (HDE) zusammengeschlossen haben.

Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsbedingungen“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke.

Die geplanten Regelungen seien zudem inhaltlich nicht geboten, da es schon heute entsprechende eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden dafür gebe. Das gelte sowohl für die Regelung des Marktzugangs als auch für die Überwachung von Subunternehmern.

Es drohen Marktaustritte gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bislang den Wettbewerb getrieben haben“, so Haarke weiter.

Auch der DSLV unterstreicht, dass ein ordnungspolitisch angeordnetes In-Sourcing für unzählige Unternehmen organisatorisch, technisch, finanziell und unternehmensrechtlich nicht leistbar wäre. Es würde vielmehr tausende freier Unternehmerinnen und Unternehmern zur Aufgabe ihrer Unternehmen und in abhängige Beschäftigungen zwingen.

Insbesondere die aktuelle Forderung des Bundesrates nach noch strengeren Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht und gar einem Subunternehmerverbot im Kurier-, Express- und Paket-Markt ist aus Sicht des HDE nicht zielführend.

Ein solches Verbot wäre ein nicht gerechtfertigter schwerer Eingriff in den unternehmerischen Kernbereich“, so Haarke.

Ein etwaiges Kontrolldefizit bei den Aufsichtsbehörden reiche für einen derartigen Grundrechtseingriff nicht aus. Diese Bewertung wird auch durch ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung an der Universität Bonn, bestätigt, das im Auftrag des Bundesverbandes Paket & Expresslogistik (BIEK) dazu erstellt wurde.


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