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Verkehrsbeschränkungen für Lkw in Frankreich im Jahr 2018

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Prüfen Sie, an welchen Tagen und auf welchen Straßen sich Lastkraftwagen in Frankreich nicht bewegen können. Neben allgemeinen und dauerhaften Einschränkungen müssen zusätzliche Verbote berücksichtigt werden.

Die französischen Verkehrsverbote umfassen Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen, ausgenommen Spezialfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Allgemeine Verkehrsverbote gelten ab 22 Uhr an Samstagen und am Vorabend von Feiertagen bis 22 Uhr am Sonntag oder einem Feiertag:
„– 31 März von 0:00 bis 24 Uhr,
– 1 April (Ostern) von 0:00 bis 24 Uhr,
– 2 April (Ostern) zwischen 0:00 und 22 Uhr
– 1 Mai (Tag der Arbeit) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 7 Mai* zwischen 22 und 24 Uhr,
– 8 Mai (Tag des Sieges) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 9 Mai* zwischen 22 und 24 Uhr,
– 10 Mai (Christi Himmelfahrt) zwischen od 0:00 und 22 Uhr,
– 19 Mai zwischen 22 und 24 Uhr,
– 20 Mai (Pfingstsonntag) von 0:00 bis 24 Uhr,
– 21 Mai (Pfingstmontag) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 13 Juli zwischen 22 und 24 Uhr,
– 14 Juli (Frankreichs Nationalfeiertag) von 0:00 bis 24 Uhr,
– 14 August zwischen 22 und 24 Uhr,
– 15 August (Mariä Himmelfahrt) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 31 Oktober zwischen 22 und 24 Uhr,
– 1 November (Allerheiligen) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 10 November zwischen 22 und 24 Uhr,
– 11 November (Gedenktag) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 24 Dezember zwischen 22 und 24 Uhr,
– 25 Dezember (Weihnachten) zwischen 0:00 und 22 Uhr,
– 31 Dezember zwischen 22 und 24 Uhr.

*Die Beschränkungen können sich ändern.

Zusätzliche Verkehrsverbote

In Frankreich sollte man auch mit zusätzlichen Beschränkungen für den Verkehr von Lastkraftwagen rechnen. Die Rede ist vom Winter- und Sommerverbot. Der Sommerverbot gilt für alle Straßen in Frankreich und wird am 21. und 28. Juli sowie am 4., 11. und 18. August von 7 bis 19 Uhr gelten. Den Winterverbot wird es dieses Jahr nicht geben.
Verkehrsverbote in Île-de-France Neben den allgemeinen und zusätzlichen Verboten werden weitere Beschränkungen in der Region Île-de-France eingeführt. Sie beinhalten bestimmte Straßen an bestimmten Tagen und Stunden und je nach Richtung:

Aus Richtung Paris:

– freitags von 16 bis 21 Uhr,
– am Vortag eines gesetzlichen Feiertags von 16 bis 24 Uhr,
– samstags von 10 bis 18 und von 22 bis 24 Uhr,
– sonntags und an Feiertagen von 0:00 bis 24 Uhr.

In Richtung Paris:

– samstags und am Vortag von gesetzlichen Feiertagen von 22 bis 24 Uhr,
– sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24 Uhr,
– montags und am Tag nach dem gesetzlichen Feiertag von 6 bis 10 Uhr,

Verbote in Île-de-France betreffen folgende Autobahnabschnitte:

– A6a, A6b ab der Umgehungsstraβe von Paris bis zum Autobahnkreuz A6/A10 (Gemeinde Wissous),
– A106 ab dem Autobahnkreuz mit A6b bis zum Flughafen Orly,
– A6 ab dem Autobahnkreuz mit A6a und A6b bis zum Autobahnkreuz mit RN 104-Est/Ost (Gemeinde Lisses),
– A10 ab dem Autobahnkreuz mit A6a und A6b bis RN20 (Gemeinde Champlan),
– A12 ab dem Autobahnkreuz mit A13 (Dreieck Rocquencourt) bis RN10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux),
– A13 ab der Umgehungsstraβe von Paris bis zur Kreuzung Poissy-Orgeval (Gemeinde Orgeval).

Feste Verkehrsverbote

Aus Sicherheitsgründen gilt auf manchen Straβen in Frankreich ein generelles Fahrverbot für LKW.

Île-De-France

– Autobahntunnel A14 bei La Défense.

Ostfrankreich

– Landstraβe N59 zwischen Lunéville (54) und Sélestat (67) – Transitverbot für alle Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen.
– Landstraβe N66 – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen zwischen Remiremont (88) und Cernay (68); Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 19 Tonnen zwischen 6 und 22 Uhr, mit dem Belade- bzw. Entladeort in Lorraine (Lothringen) oder Alsace (Elsass).

Nordfrankreich

– Autobahn A22 (12 km), Landstraβe N356 (5 km), Landstraβe N227 (3 – 4 km) – Transitverbot für alle Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen, die die Autobahn A1 in Richtung Norden verlassen.

Südfrankreich

– Autobahn A557 – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen, ab der Ausfahrt Arenc (13) bis Les Ports, die von der A7 in Richtung A55 fahren.
– Autobahn A55 (4 km) – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen in Marseille (13), zwischen der Kreuzung Vieux Port und der Kreuzung Cap Pinède.
– die Verbindung von Autobahn A50 (Toulon est/Toulon Ost) und A57 (Toulon ouest/Toulon West) – Toulon-Tunnel (83) – Fahrverbot für LKW mit der zGM von über 19 Tonnen, die Richtung Marseille fahren.
– Autobahn A8 – 24-stündiges Verbot des Straβentransports von Ethylenoxid auf dem Autobahn A8-Abschnitt zwischen der Mautsammelstelle in Antibes und Italien. Für diese Art von Transport wird der Seeweg Lavera – Tavazzano empfohlen.
– Landstraβe N7 – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 6 Tonnen auf dem Transitweg durch die Aglomeration Orange (84), zwischen der Kreuzung mit RD976 und der Kreuzung mit RD950; Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 16 Tonnen auf dem Transitweg durch die Aglomeration Mondragon (84).
– Landstraβe N85 – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 26 Tonnen (die keine Geschwindigkeitsreduktoren besitzen) an der Grenze von den Departements Isère [38] und Hautes Alpes [05] sowie der Stadt Gap.
– Landstraβe N580 Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 25 Tonnen in Avignon (84), und auf den Brücken „Royaume” i „Daladier”.
– Landstraβe N94 – Col du Montgenèvre (Departement Hautes Alpes) – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 26 Tonnen; Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 26 Tonnen (die keine Geschwindigkeitsreduktoren besitzen) auf Hauptstraβen zwischen dem südlichen Kreis Embruns (Departament Hautes-Alpes) und der Grenze zu Italien.

Süd-Ost-Frankreich

– Autobahnen A7 und A6 (25 km) zwischen Ternay (69) und Anse (69).
– Landstraβe N205 (Mont-Blanc-Tunnel) – Fahrverbot für Fahrzeuge, die gefährliche Waren transportieren und für Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 4,7 m.
– Autobahn A43 Fréjus-Tunnel – Fahrverbot für Fahrzeuge, die gefährliche Waren der Klasse 1 transportieren, für Fahrzeuge mit der zGM von über 3,5 Tonnen der Klasse EURO 0, 1, 2 i 3 und für Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 4,3 m.
– Autobahn A47 – Fahrverbot auf dem Abschnitt, der die A47 (Richtung Westen) mit der A7 Richtung Lyon-Innenstadt (Kreuzung Ternay (69)) verbindet.
– Landstraβe N7 – Fahrverbot für Fahrzeuge über 6 Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr in Tain l’Hermitage (26); Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Richtung Süden zwischen Vienne (38) und der Mautstation Roussillon.
– Landstraβe N85 Laffrey – Fahrverbot für Fahrzeuge mit der zGM von über 7,5 Tonnen.
– Umfahrungsstraβe von Lyon (69) – Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Höhe von über 3,5 m, und Fahrzeuge über 19 Tonnen sowie LKW, die gefährliche waren transportieren.
– Fourvière-Tunnel (69) – Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Höhe von über 4,5 m, und der zGM von über 7,5 Tonnen sowie für LKW, die gefährliche Waren transportieren.

Hilfreiche App

Über die Verkehrsverbote und temporären Beschränkungen für Lastkraftwagen informiert Sie die App „Bans For Trucks”, die auch als einzige offline arbeitet, d.h. ohne Internetverbindung. Sie beinhaltet Informationen über Verbote in 38 Ländern. Bans For Trucks ist in 15 Sprachversionen verfügbar.

Wenn sich Benutzer in Reichweite des Netzwerks befinden, wird die Datenbank der Verbote automatisch aktualisiert.”

Fot: Pixabay.com

 

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