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Vorschlag zur Aufhebung des nationalen Lieferkettengesetzes abgelehnt

Die Union hat am 11. Juni einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des deutschen Lieferkettengesetzes vorgelegt, der am 13. Juni im Bundestag beraten wurde.

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Die CDU/CSU-Fraktion fordert das seit Januar 2023 geltende Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen wieder aufzuheben und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/11752) für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz (LkSG) formuliert. Die Initiative zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes wurde am späten Donnerstagnachmittag im Bundestag beraten. In namentlicher Abstimmung votierten 252 Abgeordnete für die Aufhebung, 401 Abgeordnete lehnten den vorgelegten Gesetzesentwurf ab, es gab eine Enthaltung.

Damit geht der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an sechs weitere Ausschüsse.

Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen

Nicht nur die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien. In dieser Situation überfordere die im LkSG festgelegten Berichtspflichten die Unternehmen. Das gelte insbesondere für mittelständische Unternehmen, die mittelbar von den Bestimmungen betroffen sind. Auch die Deutschen Industrie- und Handelskammer warnt vor Überforderung der deutschen Unternehmen und fordert eine Aussetzung des deutschen Rechts.

Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, muss die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen”, fordert vor diesem Hintergrund der DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.

Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage.

Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind“, schreiben die Abgeordneten.

Das LkSG solle deshalb außer Kraft gesetzt werden, fordern sie.


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