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EU-Lieferkettengesetz final beschlossen. Was passiert mit dem deutschen Lieferkettengesetz ?

Das europaweite Lieferkettengesetz kommt: Mit der offiziellen Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten ist das EU-Lieferkettengesetz nun endgültig Fakt. Was bedeutet das jetzt für die Mitgliedsstaaten und das bereits existierende deutsche Lieferkettengesetz ?

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Nachdem der Europäische Rat am 24. Mai 2024 den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, wurde das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen.

Ein Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt”, kommentiert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die neue EU-Richtlinie.

Demnach greift die EU-Richtlinie für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro, deren Tätigkeiten von der vorgelagerten Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen bis hin zum nachgelagerten Vertrieb, Transport oder der Lagerung von Produkten reichen.

Das EU-Lieferkettengesetz verlangt von großen Unternehmen, dass sie sicherstellen, dass die Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen entlang ihrer gesamten Produktionskette eingehalten werden.

Wird ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen festgestellt, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die nachteiligen Auswirkungen auf ihre eigenen Tätigkeiten, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner in ihrer Lieferkette zu verhindern, abzumildern, zu beenden oder zu minimieren. Die Unternehmen können für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen werden und müssen vollen Schadenersatz leisten, erläutert der Europäische Rat in einer offiziellen Mitteilung.

Zudem müssen Unternehmen, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, einen Klimaschutzplan im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen erstellen und umsetzen.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzestext muss im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und eine fünfjährige Übergangsfrist, um sich schrittweise diesen Vorgaben anzupassen.

Zeitplan – Übergangsfrist der EU-Richtlinie in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen:

  • 3 Jahre ab Inkrafttreten der Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1 500 Millionen Euro,
  • 4 Jahre ab Inkrafttreten der Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz,
  • 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.

Was passiert mit dem deutschen Lieferkettengesetz?

In Deutschland muss dafür das seit 2021 existierende und im Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das europäische und deutsche Gesetz in Zukunft aufeinander abstimmen werden. Während die neue EU-Richtlinie vorsieht, dass die Pflichten der Unternehmen auch eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen, sieht das deutsche Recht bisher Sanktionen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vor.

DIHK fordert Aussetzung des nationalen Lieferkettengesetzes

Die Deutschen Industrie- und Handelskammer warnt vor Überforderung der deutschen Unternehmen und fordert eine Aussetzung des deutschen Rechts.

Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, muss die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen”, fordert vor diesem Hintergrund der DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.

Er argumentierte in seiner Stellungnahme, dass die Beibehaltung der nationalen Gesetzgebung, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, “eindeutig einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellt”.


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