Wird der internationale KFZ-Transport für Ladegüter aus Zolllagern nach Russland widerrufen?

Lesezeit 1 Min.
|

1.08.2016

Die inkrafttretene Verordnung Nr. 301, im Oktober 2015, hat viele Probleme für ausländischen Transporteure in Russland verursacht.

Letzte Woche sind auf dem russischen Portal für Gesetzentwürfe die Änderungen der Verordnung nr. 301 veröffentlicht worden.  

Die Änderungen haben das Ziel, den internationalen Transport durch ausländische Transportunternehmen besser kontrollieren zu können. 

Die Änderung betrifft den Transport aus den Zolllagern. Bisher durften nähmlich die Ladegüter aus Drittstaaten bei einem beidseitigem Einverständniss transportiert werden. Mit dieser Aktualisierung der Verordnung, dürfen somit die Transporteure, ohne eine gesetzliche Zusage, den Transport der Waren aus den Zolllagern ihrer Länder nicht mehr realisieren. 

Der Entwurf befindet sich in der Phase der Konsultation mit der Branche.