Deutschland ist Vorreiter beim Rechtsrahmen
Mit dieser Entscheidung ist Deutschland das weltweit erste Land, das einen umfassenden Rechtsrahmen für das autonome Fahren schafft.
Der Rechtsrahmen, der den Einsatz autonomer Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen erlaubt, besteht bereits seit 2021, aber der neue Rechtsrahmen ist viel detaillierter und befasst sich auch mit Lieferketten, Emissionen und Innovation. Autonome Fahrzeuge könnten bereits ab 2026 im regulären Betrieb eingesetzt werden.
Autonomes Fahren ist eine Schlüsseltechnologie für eine innovative, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität. Mit der Strategie schaffen wir den passenden, innovationsfreundlichen Rahmen – einen Rahmen, der von Wirtschaft und Industrie mit Leben gefüllt werden muss”, betont Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Die Bundesregierung setzt sich folgende Ziele:
- Bis 2025 will die Regierung gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung von autonomen Mobilitätsangeboten im ÖPNV identifizieren und die erforderlichen Grundlagen erörtern.
- Bis 2026 soll das autonome Fahren nahtlos aus dem Erprobungsbetrieb in den Regelbetrieb überführt werden.
- Bis 2027 sollen wettbewerbsfähige Lösungen und Mobilitätsangebote für den ÖPNV entwickelt und eingeführt werden, die langfristig einen wirtschaftlich selbstragenden und in das öffentliche Verkehrssystem integrierten Einsatz ermöglichen.
- Bis 2028 will die Regierung insbesondere mit Fokus auf die Verbindung geeigneter Strecken des Autobahnnetzes mit Städten und Metropolen – den weltweit größten zusammenhängenden Betriebsbereich für autonome Fahrzeuge entstehen lassen.
- Bis 2030 soll autonomes Fahren als fester Bestandteil in ein verkehrsträgerübergreifendes und vernetztes Mobilitätssystem integriert werden.
Perspektivisch soll das autonome Fahren überall in Deutschland im Regelbetrieb stattfinden. Darauf wirken wir hin und legen einen besonderen Schwerpunkt auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Güterverkehr. Gerade die Anwendung in diesen Bereichen kann entscheidende Impulse für innovative, autonome Mobilitätskonzepte auslösen. Im Güterverkehr streben wir an, weltweit führend im autonomen Fahren zu werden“, heißt es in dem Papier.
Die breite Einführung bedarfsgerechter Angebote werde laut Bundesregierung die Nachfrage nach autonomen Fahrzeugen steigen lassen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie und ihrer Zulieferer stärken.
Laufende Förderprojekte zum autonomen Fahren:
- ANITA: Autonome LKW zeigen großes Potenzial für den Kombinierten Verkehr
- ATLAS-L4 Förderprojekt für autonome Trucks: Fahrerlos von Hub zu Hub
- Autobahnen: LKW ohne Fahrer rollen nicht nur über die A9
- Projekt „MODI“ im Hamburger Hafen – autonome LKW-Transportfahrten von der Autobahn 7 zum Terminalgelände
Norddeutschland: Bundesautobahn A 7 “Pilotvorhaben Mustertrasse“
Im Zuge des 8-streifigen Ausbaus der A 7 sowie dem Neubau der A 26 in Hamburg werden auch die Fernmeldeanlagen erneuert. In diesem Zusammenhang wird mit der A 7-Mustertrasse eine passive Infrastruktur aufgebaut. Diese erlaubt es, flexibel und ohne aufwendige Tiefbauarbeiten auf zukünftige Infrastrukturanforderungen des autonomen Fahrens zu reagieren.
Das vollständige Strategiepapier steht auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Download bereit.