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Anmeldung vor der Einreise nach Griechenland.

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Personen, die seit dem 1. Juli nach Griechenland reisen, unterliegen einer Anmeldepflicht. Ursprünglich waren internationale Transportarbeiter davon ausgenommen, aber nach Angaben des deutschen Verkehrsverbandes GVN müssen sie nun auch die entsprechenden Formulare ausfüllen.

Auch Lkw-Fahrer müssen sich vor der Einreise nach Griechenland online anmleden, so ein Rundschreiben des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) an die Mitgliedsunternehmen.

Die Griechen haben aufgrund der steigenden Zahl von Coronavirus-Infektionen diese Pflicht für Personen, die ins Land einreisen, bereits zum 1. Juli eingeführt. Damals waren jedoch Lkw-Fahrer, die internationale Transporte durchführten, von dieser Regelung ausgenommen. Wie vom GVN berichtet, wurde die Ausnahme jedoch aufgehoben.

Aufgrund des Anstiegs der COVID-19-Infektion unter Touristen, die Mitte Juli auf dem Landweg nach Griechenland einreisten, beschloss die griechische Regierung, die Vorlage der Bescheinigung über ein negatives Ergebnis des Coronavirus-Diagnosetests (der mittels PCR durch Entnahme eines Abstrichs aus Mund oder Nase durchgeführt wird) zu verlangen. Der Test sollte in den letzten 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland durchgeführt werden. LKW-Fahrer sind nach wie vor von dieser Pflicht ausgenommen, erklärt der GVN.

Die Einreise nach Griechenland ist gestattet für Personen mit Wohnsitz in der EU, Personen mit Wohnsitz im Schengenraum: Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Personen aus dem Vereinigten Königreich und Drittländern, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, und Personen, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind, sowie für internationale Transportarbeiter, Mitglieder des diplomatischen Korps, Mitglieder humanitärer Missionen, griechische Staatsbürger, die außerhalb des Landes wohnen. Für die oben genannten Länder gilt der Grundsatz der Gegenseitigkeit.

Obligatorische Anmledung

Die Online-Anmeldung („Passenger Locator Form”) muss vor der Abreise nach Griechenland unter https://travel.gov.gr/#/ erfolgen (verfügbar in Englisch, Deutsch und Französisch). Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code zugewiesen, der bei der Überquerung der Grenze zu Griechenland auf dem Luft-, Land- und Seeweg vorgezeigt werden muss. Der Code sollte ausgedruckt oder in elektronischer Form gespeichert werden, damit die Grenzbehörde ihn einscannen kann – informiert die Dienststelle der Republik Polen.

Das Formular sollte mindestens 48 Stunden vor der Einreise, im Falle von Flugreisen mindestens 24 Stunden vor dem Check-In ausgefüllt werden. Die griechischen Behörden haben das Recht, bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht eine Geldbuße von 500 Euro zu verhängen, erklärt das Regierungsportal.

Foto: pixabay/ulleo/public domain

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