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Ausstattung mit Abbiegeassistenten wird für Lang-LKW Pflicht

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4.10.2019

Ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit: Für Lang-LKW wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht. Gleichzeitig weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Das bedeutet: Lang-LKW können ab dem 02.10.2019 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Möglich macht das die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-LKW.

Das sind die wichtigsten Neuerungen der aktuellen 9. Änderungsverordnung:

Mehr als 450 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.
Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-LKW ab dem 01.07.2020 und für alle Lang-LKW, d.h. auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 01.07.2022 Pflicht.

Die 9. Änderungsverordnung wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 2. Oktober in Kraft getreten.

Hintergrundinformationen:

Lang-LKW bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-LKW im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Foto:Wikipedia/Teppo Lainio CC BY-SA 2.5

 

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