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Häufig gestellte Fragen: Wie lange gilt die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95?

Antworten auf acht häufig gestellte Fragen zum Thema Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) und dem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Lesezeit 6 Min.

Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein der Klassen C und D. Zudem muss der Führerschein nicht sofort gewechselt werden, denn es gilt laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wie folgt:

Mit der Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wird die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 über einen Zeitraum von fünf Jahren ersetzt. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben somit bis zum Ablauf der eingetragenen Frist gültig.

Fahrerqualifizierungsnachweis – Antrag, Kosten, Bußgelder

1. Was ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)?

Der FQN ist ein Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung (§7 Abs. 1 BKrFQG) und ersetzt bei Anträgen seit dem 23. Mai 2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Der FQN wird im Kartenformat ähnlich dem Führerschein ausgestellt.

Quelle: Bundesdruckerei / Symbolbild

2. Wann brauche ich eine Berufskraftfahrerqualifikation?

Die Berufskraftfahrerqualifikation ist notwendig, wenn man gewerbliche Fahrten im Güter- und Personenverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen möchte.

3. Wo erhalte ich den FQN?

Berufskraftfahrer können einen FQN bei der für ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen (§ 7 Abs. 1 BkrFQG).

4. Wie lange ist ein FQN gültig?

Ein FQN hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Die Gültigkeitsdauer basiert auf dem Weiterbildungsturnus von fünf Jahren nach Absolvieren der (beschleunigten) Grundqualifikation (§ 5 Abs. 1 BKrFQG).

5. Ersetzt der FQN den Führerschein?

Nein. Der Fahrerqualifizierungsnachweis und der Führerschein sind zwei unterschiedliche Dokumente.

Erlischt die Fahrerlaubnis durch Entzug etc. ist der FQN weiterhin gültig. Dieser kann allerdings nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrerlaubnis genutzt werden.

Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bleibt die vorhandene Seriennummer des FQN bestehen.

6. Wie unterscheiden sich die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung?

  • Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird erworben durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) oder durch einen Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb (§2 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG).

  • Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und durch das Bestehen einer theoretischen Prüfung bei einer IHK erworben.

  • Weiterbildung

Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). Die Frist für die erste Weiterbildung kann auf drei Jahre verkürzt bzw. auf sieben Jahre verlängert werden, um das Ende der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen übereinstimmen zu lassen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG).

Die Weiterbildung wird durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert, um die gelernten Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden. Diese können in fünf Module á sieben Stunden aufgeteilt werden.

Die Weiterbildung bzw. die einzelnen Module können in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz absolviert werden, sofern der Fahrer dort beschäftigt ist.

7. Wie hoch sind die Kosten für den FQN?

Durch die notwendigen Module der Grundqualifikation oder Weiterbildung entstehen Kosten, die grundsätzlich vom Fahrer zu tragen sind oder vom Arbeitgeber übernommen werden können. Abhängig von der ausgewählten Ausbildungsstätte, können die Kosten unterschiedlich ausfallen.

Hinzu kommen Gebühren für die Ausstellung des FQN. Die Höhe ist gesetzlich bestimmt und wird wie folgt bekanntgegeben:

Sachverhalt Gebühren
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung 15,80 Euro
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl 20,20 Euro
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands 11,70 Euro
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten 12,80 Euro
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises 17,10 Euro

8. Was droht, wenn der FQN nicht vorliegt?

Liegt ein FQN nicht vor, drohen hohe Bußgelder sowohl für Fahrer als auch für Arbeitgeber.

Verstoß Bußgeld für Fahrer Bußgeld für Unternehmer
Kein Nachweis über die Grund­qualifikation:

1. fahr­lässig Begehungs­weise 250 Euro 1000 Euro
2. vor­sätzliche Begehungs­weise 500 Euro 1000 Euro
Dokumente nicht mit­geführt 30 Euro
Fahrer hat nicht an der verpflichtenden Weiterbildung teilgenommen bis zu 5.000 Euro
Voraussetzungen für den FAQ nicht erfüllt und dennoch gefahren bzw. Fahrten zugelassen oder angeordnet bis zu 20.000 Euro bis zu 20.000 Euro

Quelle: Bußgeldkatalog, Stand 11. Juni 2023

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