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Frankreich erweitert die Polizeistunde auf weitere Regionen. Die Lastkraftwagenfahrer sind befreit, müssen jedoch ein entsprechendes Dokument mitführen

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Wegen der Rekordzuwächse von COVID-19-Erkrankungen, entschied sich die französische Regierung am vorigen Donnerstag (22. Oktober) die Polizeistunde zu erweitern. Jetzt gilt sie in insgesamt 54 von 96 Departments des kontinentalen Frankreichs. Die Maßnahme umfasst ca. 46 Mio. Menschen und wird über weitere sechs Wochen gelten.

Am 17. Oktober beschloss die französische Regierung, die Polizeistunde in den Departments einzuführen, in welchen die höchsten Zahlen der Coronavirusinfektionen festgestellt wurden. Im Zusammenhang mit den steigenden Erkrankungszahlen wurde diese Maßnahme in weiteren Regionen des Landes verhängt.

Seit dem 17. Oktober gilt die Polizeistunde von 21.00 bis 6 Uhr morgens in folgenden Regionen Frankreichs:

  • Paris,
  • Region Île-de-France,
  • Lyon,
  • Aix-en-Provence i Marsylia,
  • Toulouse,
  • Lille,
  • Montpellier,
  • Grenoble,
  • Rouen,
  • Saint-Étienne.

Diesen Regionen wurden weitere Departments hinzugefügt:

Ain, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ardèche, Ardennes, Arège, Aube, Aveyron, Bouches-du-Rhône, Calvados, Corse-du-Sud, Haute-Corse, Côte-d’Or, Drôme, Gard, Haute-Garonne, Hérault, Îlle-et-Vilaine, Indre-et-Loire, Isère, Jura, Loire, Haute-Loire, Loiret, Lozère, Maine-et-Loire, Marne, Meurthe-et-Moselle, Nord, Oise, Pas-de-Calais, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Pyrénées-Orientales, Bas-Rhin, Rhône, Saône-et-Loire, Savoie, Haute-Savoie, Seine-Maritime, Seine-et-Marne, Yvelines, Tarn, Tarn-et-Garonne, Var, Vaucluse, Haute-Vienne, Essonne, Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de-Marne, Val-d’Oise.

Die Fahrer sind von der Polizeistunde befreit

Wie die spanische Organisation der Transportunternehmen CETM erklärt, dürfen die Fahrer über die vorgenannten Gebiete während der Polizeistunde unter der Bedingung fahren, dass sie dies im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit machen und eine entsprechende, vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung haben.

Dieses Dokument soll Orte nennen, an welchen der Fahrer die Arbeit ausüben wird (soweit diese im Vorfeld bekannt sind). Es soll also alle Belade- und Abladepunkte, an welche der LKW gelangt, enthalten. Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber oder einer Person, welche die Firma leitet, unterschrieben werden. Im Falle der selbständigen Personen darf im Teil betreffend Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden, vorausgesetzt, dass die selbständig arbeitende Person die jeweilige Dienstleistung erbringt.

Wird die Polizeistunde nicht befolgt, droht (im Falle der “Wiederholungstat”) eine Geldstrafe von bis zu 3750 Euro.

Das Zertifikat kann auf der Seite des französischen Innenministeriums  (ausschließlich in französischer Sprache) abgerufen oder dieses in Digitalform ebenfalls über die Internetseite des Innenministeriums generiert werden.

Foto: Interieur.gov.fr

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