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EU-Führerscheinrichtlinie: Diese Änderungen werden diskutiert

Die Europäische Union will 2024 die vierte Führerscheinrichtlinie verabschieden. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert derzeit über die Änderungsanträge. Was könnte sich beim Führerschein demnächst ändern?

Lesezeit 3 Min.

Seit März 2023 liegt der Entwurf der EU-Kommission zur vierten EU-Führerscheinrichtlinie vor. Aktuell werden Änderungsanträge zum Kommissionsentwurf eingereicht, zu denen voraussichtlich Anfang Dezember der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments Stellung nehmen wird.

Die vielen Vorschläge, die derzeit öffentlich werden, resultieren aus Stellungnahmen und Rückmeldungen zu dem Kommissionsentwurf, die zwar die Breite der Diskussion veranschaulichen, enthalten aber noch keine konkrete Entscheidung.

Das Ziel der Reform der Führerscheinrichtlinie ist die Verkehrssicherheit in den europäischen Mitgliedstaaten weiter zu verbessern und zu vereinheitlichen.

Extreme Ideen der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses

Einige der Vorschläge aus dem Kommissionsentwurf, der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im EU-Parlament – Karima Delli, die heiß diskutiert werden:

  • Begleitetes Fahren: EU-weit vereinheitlicht, so dass man über die Landesgrenze hinweg fahren kann. Im Rahmen des LKW-Führerscheins (C17) soll das künftig möglich sein. Eine Absenkung des Mindestalters beim LKW-Führerschein, wie ursprünglich diskutiert, ist nicht Teil des vorliegenden Entwurfs.
  • Tempolimit 90: Abhängig vom Alter und der Führerscheinklasse
  • Fahreignungsprüfungen ab 70: Fahrtauglichkeits-Checks alle fünf Jahre für Senioren
  • Nachtfahrverbot: Soll für Fahranfänger zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens gelten
  • Neue Führerscheinklasse B+

Viel Kritik an den Plänen für die neue Führerscheinklasse B+, mehr zum Thema können Sie hier nachlesen:

Transportverbände gegen die Unterteilung der Führerscheinklasse


Zu einigen Vorschlägen der EU-Kommission hat der ADAC Stellung genommen:

Fahreignungsprüfungen ab 70

Eine Verpflichtung zu Überprüfung der Fahreignung für bestimmte Altersgruppen lehnt der ADAC ab. Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht außergewöhnlich hoch. Der ADAC befürwortet freiwillige unterstützende Elemente, wie ein Fahr-Fitness-Check, können einen positiven Beitrag zum Erhalt der eigenen Fahrfähigkeiten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Tempolimit

Die in den Änderungsvorschlägen vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die einzelnen Führerscheinklassen für die gesamte Dauer des Führerscheinbesitzes sind ein Thema, das nach Ansicht des ADAC nicht einer Regelung in der Führerscheinrichtlinie bedarf. Dies sollte dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten sein.

Begleitetes Fahren

Die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden. Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Die Möglichkeit zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht – wie vom ADAC für die Fahrerlaubnis-Klasse B gefordert – in der Richtlinie enthalten. Nach dem Entwurf ist das begleitete Fahren wie bisher erst ab 17 Jahren möglich, da das Mindestalter für den Erhalt der Fahrerlaubnisklasse B bei 17 Jahren festgeschrieben ist.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bevor Änderungen in Deutschland in Kraft treten, diese erst in nationales Recht übernommen werden müssen.

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